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Mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz: Brandenburg wird weiterhin nicht aktiv

(Nr. 205) Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg wird vorerst keine Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) oder ihrer Gliederungen vornehmen. Dies ergab die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag zum Thema „Wie stuft Brandenburgs Verfassungsschutzbehörde inzwischen die AfD ein?“.

Während die Debatte um eine mögliche Beobachtung der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder immer weiter an Fahrt aufnimmt, versteckt sich der Verfassungsschutz in Brandenburg hinter der Aussage, man müsse auf eine Bundesentscheidung warten. Erst dann werde entschieden, ob eine Beobachtung der Partei notwendig sei. Hierzu nimmt die Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Ursula Nonnemacher, wie folgt Stellung:

„Während der Verfassungsschutz in Thüringen die AfD bereits zum Verdachtsfall* erklärt hat und in Baden-Württemberg und Niedersachsen die Jugendorganisation der AfD sowie in Bayern einzelne Landtagsabgeordnete unter Beobachtung stehen, traut sich die Behörde in Brandenburg nicht zu, eigene Beobachtungsmaßnahmen bzw. -vorbereitungen zu treffen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass ein 'eigenes isoliertes Vorgehen derzeit nicht erforderlich' sei und erst der Bewertungsprozess der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder abgewartet werde.

Unterdessen zeigt sich die Verfassungsfeindlichkeit der AfD immer deutlicher. In einem Gutachten, dessen Anfertigung die Partei selbst in Auftrag gab, werden gleich mehrere Punkte genannt, die eine Beobachtung derselben durchaus rechtfertigen würden. Hierzu zählen neben Pauschalurteilen über die 'Altparteien' und die 'herrschende politische Klasse' insbesondere pauschale Diffamierungen oder Herabwürdigungen von Ausländern, Immigranten, Geflüchteten und Muslimen. Um einer Beobachtung entgegenzuwirken, sollte die Partei laut Gutachten zudem 'extremistische Reizwörter' wie 'Umvolkung', 'Überfremdung' und 'Volkstod' zukünftig nicht mehr verwenden.

Für mich ist unverständlich, weshalb der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg nicht wenigstens zum Verdachtsfall erklärt. Die AfD in Brandenburg steht von ihrer politischen Ausrichtung und der Orientierung ihres Spitzenpersonals eindeutig der völkisch-nationalistischen Parteigruppierung 'Der Flügel' um Bernd Höcke nahe.“

>> Unsere kleine Anfrage "Wie stuft Brandenburgs Verfassungsschutzbehörde inzwischen die AfD ein" und die Antwort der Landesregierung als pdf-Datei.

*wir weisen darauf hin, dass es formal korrekt "Prüffall" heißen müsste. So haben wir es in unserer Kleinen Anfrage auch geschrieben.