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Mobilitätszuschuss würdigt ehrenamtliches Engagement

(Nr. 215) Ab 2019 wird es in Brandenburg einen Mobilitätszuschuss für ehrenamtlich Engagierte geben. Hierauf einigten sich die Landtagsfraktionen auf Betreiben der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den laufenden Haushaltsverhandlungen. 2019 stehen für den Mobilitätszuschuss 200.000 Euro zur Verfügung, 2020 sogar 300.000 Euro. Dem Änderungsbeschluss zum Haushalt ging ein bündnisgrüner Antrag im Plenum voraus, der mit Hinweis auf den Haushaltsbeschluss heute im Hauptausschuss für erledigt erklärt wurde. Michael Jungclaus, verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, äußerte sich erfreut:

„Das ist ein großer Erfolg für alle, die in Brandenburg ehrenamtlich tätig sind. Wir würdigen mit dem Mobilitätszuschuss das ehrenamtliche Engagement, das ein elementarer Bestandteil einer lebendigen Zivilgesellschaft ist und zum Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger beiträgt. Zugleich hat der Zuschuss einen großen praktischen Nutzen und hoffentlich den schönen Nebeneffekt der Werbung für den öffentlichen Nahverkehr.“

Seine Fraktion hatte bereits im Sommer 2017 einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, dass Ehrenamtler im gesamten VBB-Gebiet zum ermäßigten Preis fahren können. Der ursprünglich von der bündnisgrünen Fraktion nur für den ÖPNV geplante Mobilitätszuschuss soll nun zusätzlich auch für den motorisierten Individualverkehr gewährt werden. Es müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der ÖPNV auf dem Land an vielen Stellen nicht ausreichend gut ausgebaut sei, so Jungclaus.

„Der Mobilitätsaufwand für ehrenamtlich Engagierte im Flächenland Brandenburg ist oftmals hoch – gerade in ländlicheren Gegenden. Bislang sind auch die Attraktionen, die im Rahmen der Ehrenamtskarte gewährt werden, dort dünner gesät. Mit dem Mobilitätszuschuss wollen wir dafür sorgen, dass das Ehrenamt im ganzen Land Wertschätzung im wahrsten Sinne des Wortes erfährt“, sagte Jungclaus.

Hintergrund:

Per Gesetz darf eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht vergütet werden. Der Landeszuschuss wird daher als Aufwandsentschädigung gestaltet, also als eine (pauschale) Erstattung für die im Rahmen des Ehrenamts entstandenen Mobilitätskosten. Ehrenamtlich Tätige im Hartz-IV-Bezug sollen den Mobilitätzuschuss anrechnungsfrei erhalten. Über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung verhandelt die Staatskanzlei mit den Landkreisen und Vertretern der Zivilgesellschaft.