Zum Inhalt springen

Mehr Demokratie in den Kommunen wagen

(Nr. 90) Zur heutigen Anhörung zur Änderung der Kommunalverfassung im Ausschuss für Inneres und Kommunales sagt die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass die Vorschläge von SPD und Linker zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die richtige Richtung gehen, aber weitergehender Handlungsbedarf besteht, um die Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern und bestehende Hürden abzubauen.

Für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden ist es wichtig, dass zwischen Verwaltung, Gemeindevertretungen, Einwohnerinnen und Einwohnern auf Augenhöhe diskutiert wird. Die Beteiligung der Menschen an den Entscheidungen sollte bei der Novelle der Kommunalverfassung als Bereicherung und nicht als lästiges Hemmnis angesehen werden. Ganz praktisch halte ich es auch nach den Ausführungen in der Anhörung für sinnvoll, dass zukünftig auch Fragen der Bauleitplanung zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden können.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass unsere Vorschläge zur Änderung der Kommunalverfassung im Hinblick auf Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes sinnvoll und notwendig sind. Die Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Fragen der Gleichstellung in allen Gemeinden den gleichen Stellenwert haben sollten, ganz gleich wie groß sie sind, und dafür auch die notwendigen Strukturen geschaffen werden müssen.

Besonders freut mich, dass es Unterstützung für unseren Vorschlag gab, den Kommunen die Direktwahl von Beiräten gesetzlich wieder zu erlauben – wie es vor Jahren schon einmal möglich war. Es darf nicht noch einmal vorkommen, dass die Kommunalaufsicht einer Gemeinde die eingeführte und bewährte Direktwahl eines Seniorenbeirats mit Verweis auf die Kommunalverfassung verbietet, so wie in Falkensee geschehen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Koalitionsfraktionen in diesen Fragen noch gesprächsbereit zeigen und Änderungen zulassen, damit sich die Brandenburger und Brandenburgerinnen künftig noch besser vor Ort einbringen können.“