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Medienvielfalt: Landesregierung bremst beim nicht-kommerziellen Rundfunk

(Nr. 7) Anlässlich der heutigen Medientage Mitteldeutschland in Berlin und Äußerungen des Chefs der Staatskanzlei, Thomas Kralinski, sagt die medienpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM:

„Ich begrüße die Absicht des Chefs der Staatskanzlei, Thomas Kralinski, in Brandenburg Meinungsvielfalt durch Medienvielfalt sichern zu wollen. Die Landesregierung erweist sich hier aber eher als Bremse, denn als treibende Kraft. Es wäre wünschenswert, wenn den warmen Worten auch Taten folgen würden, bevor die Legislaturperiode zu Ende geht.

Die durch unseren Antrag zur Förderung des regionalen nicht-kommerziellen Rundfunks angestoßene Debatte mündete im Dezember 2016 in einen Landtagsbeschluss (6/5605-B), nach dem die Landesregierung dem zuständigen Ausschuss bis November 2017 ein Förderkonzept für den nicht-kommerziellen Rundfunk hätte vorstellen sollen. Das ist bis heute nicht erfolgt.

Der von Herrn Kralinski zitierte Landtagsbeschluss (6/7732-B) hat bewusst offen gelassen, wie die Medienvielfalt künftig finanziert wird: Dort steht nicht – wie Herr Kralinski suggeriert – dass die notwendigen Mittel aus dem Rundfunkbeitrag bestritten werden sollen. Der Medienrat der MABB hat sich schon im Juli letzten Jahres deutlich dagegen positioniert und ein kombiniertes Finanzierungsmodell vorgeschlagen, in das auch Landesmittel fließen. (http://mabb.de/files/content/document/FOERDERUNG/Lokal-TV/mabb_Medienrat_Positionspapier_Lokaljournalismus_Oktober_2017.pdf). Die Landesregierung ist aufgerufen, mit der MABB über die nötige Finanzierung ins Gespräch zu kommen.“