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Gutachter bejahen Prüfzuständigkeit des Landesrechnungshofs für die IHKen

(Nr. 201) Das Anliegen der bündnisgrünen Landtagsfraktion, die Prüfrechte des Landesrechnungshofs über die drei Industrie- und Handelskammern des Landes gesetzlich eindeutig festzuschreiben, erhält Rückenwind durch ein neues Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes. Demnach lässt bereits das bestehende IHK-Gesetz dem reinen Wortlaut des Gesetzes zum Trotz eine Prüfung der Kammern durch den Landesrechnungshof zu. Zudem stützen die Gutachter die Intention der bündnisgrünen Landtagsfraktion, den entsprechenden Passus im IHK-Gesetz klarer zu fassen.

Derzeit werden anders als z. B. die Handwerkskammern oder die Architektenkammer die drei Industrie- und Handelskammern nicht vom Landesrechnungshof geprüft. Dieser hatte aber eine entsprechende Prüfzuständigkeit als sein selbstverständliches Recht angesehen, eine Position, die unsere Fraktion unterstützt. Wir hatten deshalb zuletzt Ende 2017 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Klarstellung des entsprechenden Passus im IHK-Gesetz vorschlägt. Der Gesetzentwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren, im Zuge dessen auch die Begutachtung durch den Parlamentarischen Beratungsdienst beschlossen wurde. Die IHKen wehren sich gegen die Prüfung durch den Landesrechnungshof, wie auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss im Mai dieses Jahres erneut deutlich wurde.

Dazu sagt Axel Vogel, Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg:

„Industrie- und Handelskammern sind im öffentlichen Auftrag tätig, das Land hat die Unternehmen des Landes zur Mitgliedschaft gesetzlich verpflichtet und damit auch die Pflicht sicherzustellen, dass die Kammern mit den Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder verantwortungsvoll umgehen. Hierfür ist der Landesrechnungshof die richtige Stelle.

Der Parlamentarische Beratungsdienst stützt die Position des Landesrechnungshofes, der schon jetzt ein Recht zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der IHKs sieht. Die von uns vorgeschlagene Änderung des Brandenburger IHK-Gesetzes wird zur Klarstellung der Rechtslage als sinnvoll erachtet. Der Abschluss der Beratungen unseres Antrags zur Änderung des IHK Gesetzes wird in Kürze erfolgen. Wir hoffen, dass die Koalition dem Ansinnen nun endlich Rechnung trägt und das Prüfrecht des Landesrechnungshofes auch im IHK-Gesetzeindeutig klar stellt.“