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Frauen-Quote für Parlamente aktueller denn je

(Nr. 89) Die Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat vor der morgigen Anhörung zum von ihrer Fraktion eingebrachten Parité-Gesetz ihre Forderung nach einer Frauen-Quote von 50 Prozent im Brandenburger Landtag erneuert. „Frauen machen 51 Prozent der Bevölkerung aus, doch in den Parlamenten sind sie dauerhaft unterrepräsentiert“, kritisierte die Abgeordnete. Das von ihrer Fraktion eingebrachet Inklusive Parité-Gesetz würde dafür sorgen, dass die Hälfte der 88 Landtagsmandate für Frauen vorbehalten sind.

„Wenige Monate vor dem 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts treffen wir mit unserem Gesetzentwurf einen gesellschaftlichen Nerv. Eine Frauenquote in den Parlamenten wird parteiübergreifend diskutiert und wurde zuletzt von SPD-Bundesfrauenministerin Katarina Barley und CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer gefordert“, sagte Ursula Nonnemacher. Und Bundekanzlerin Angela Merkel habe vor wenigen Wochen beim 70. Gründungstag der Frauen-Union einen größeren Frauenanteil in der CDU zur `Existenzfrage´ der Volkspartei erklärt.

Ursula Nonnemacher verwies auf den klaren Auftrag des Grundgesetzes an die Politik, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. „Doch so viel in den vergangenen Jahrzehnten auch erreicht wurde: Von gleichberechtigten Verhältnissen sind wir weit entfernt. Ohne entsprechende Gesetzgebung, ohne Einführung von Frauenquoten werden wir hier nicht vorankommen.“

Das habe auch die letzte Bundestagswahl verdeutlicht, durch die der Anteil der Parlamentarierinnen von 37,1 Prozent auf 30,9 zurückgegangen ist. Im Brandenburger Landtag beträgt er 36,4 Prozent und ist ebenfalls rückläufig. In Brandenburgs Kommunalparlamenten beträgt der Frauenanteil nach einer Studie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23,3 Prozent.

Auf der morgigen Anhörung zu dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf Inklusives Parité-Gesetz (Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes), (Drucksache 6/8210) werden u.a. VertreterInnen des Frauenpolitischen Rats, des Städte- und Gemeindebunds, der Humboldt-Universität zu Berlin, von Leadership Brandenburg, Netzwerk Verantwortung, und der Friedrich-Ebert-Stiftung angehört.