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Erhöhte Gemeindefinanzierung: Keine Generosität, sondern Selbstverständlichkeit

(Nr. 60) Das Finanzministerium hat heute bekannt gegeben, mit welchen Schlüsselzuweisungen Städte, Gemeinden und Landkreise 2018 rechnen können. Diese steigen um mehr als 105 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Planungen. Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL hat vor diesem Hintergrund darauf verwiesen, dass in den Zuweisungen 57 Millionen Euro enthalten sind, die das Land bereits 2016 und 2017 eingenommen hat und nun erst weiterleitet.

„Grundsätzlich sind diese zusätzlichen Mittel natürlich zu begrüßen. Sie stehen den Kommunen zu und werden auch dringend für anstehende Investitionen benötigt. Angesichts sinkender und nach 2019 ganz entfallender Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, muss aber über eine Kompensation dieser Mittel ab 2020 nachgedacht werden.“ Er halte eine Größenordnung von 200 Millionen EUR pro Jahr, die das Land den Städten und Gemeinden für Investitionen zusätzlich zur Verfügung stellen sollte, für angemessen.

„Bei den anstehenden Beratungen über die Novellierung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes werden wir solche Investitionsmittel fordern“, sagte AXEL VOGEL. Er sprach sich zudem dafür aus, dass die Kommunen zügiger von Steuermehreinnahmen profitieren: „Wir wollen Regelungen vorschlagen, die dafür sorgen, dass die Kommunen nicht erst auf den nächsten Doppelhaushalt oder die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes warten müssen, um an das ihnen zustehende Geld zu gelangen.“