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Einrichtung von Schiedsstelle für Tagebau-Betroffene ist überfällig

(Nr. 116) Das Landeswirtschaftsministerium hat heute bekannt gegeben, dass die von unserer Fraktion seit langem geforderte Schiedsstelle für Betroffene vom Braunkohle-Tagebau nun eingerichtet werden soll – allerdings zunächst befristet auf drei Jahre. Dazu sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin unserer Fraktion Heide Schinowsky:

„Die Einrichtung der Schiedsstelle ist überfällig. Es gibt allerdings noch erheblichen Klärungsbedarf, beispielsweise, was die Befristung der Schiedsstelle auf drei Jahre anbelangt. Nach so langem einsamen Kampf sollten die vom Braunkohletagebau Betroffenen jetzt nicht zeitlich unter Druck gesetzt werden. Wir werden die Problematik nach der Sommerpause im Wirtschaftsausschuss aufrufen.

Die Schiedsstelle muss nun schnellstmöglich die Arbeit aufnehmen. An der Finanzierung von Landesseite wird das nicht scheitern. Wir haben lange dafür gestritten, dass im Landeshaushalt dafür ausreichend Mittel bereitgestellt wurden.

Der Landtag war bereits 2013 mehrheitlich der Forderung unserer Fraktion nach Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Bergschäden in Tagebaugebieten gefolgt. Seitdem wurde deren Einrichtung jedoch immer wieder hinausgezögert. Insbesondere der Bund, der wegen der DDR-Tagebaufolgen mit im Boot sein muss, hat sich immer wieder quergestellt. Die Aussage von Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD), man müsse sich vor der Einrichtung einer Schiedsstelle zunächst um den Fortbestand der Braunkohle-Verstromung kümmern, wurde von vielen Betroffenen als respektlose Provokation empfunden.“

Hintergrund

Nach Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, dass es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden in Folge des Braunkohletagebaus handelt. Da dieser Nachweis für die Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden ist und geschädigte Hausbesitzer oftmals nicht an Daten über den Untergrund kommen, scheuen Hausbesitzer häufig eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadensersatzforderung im ersten Anlauf abgelehnt wird. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern.

Nach massivem Protest aus der Lausitz hatte der Brandenburger Landtag im Juni 2013 der Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr und der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbaubetroffene zugestimmt. In der 92. Plenarsitzung am 3. April 2014 hat der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Ralf Christoffers angekündigt, dass eine Schlichtungsstelle für Betroffene von Schäden durch den Bergbau eingerichtet werde.