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Ein Jahr nach Abschuss von Wisent - bündnisgrüne Fraktion kündigt Prüfung weiterer Rechtsmittel an

(Nr. 174) Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat die Beschwerde des Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Axel Vogel gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen des Abschusses eines streng geschützten Wisents in Märkisch-Oderland vor einem Jahr abgewiesen. Dies teilte sie ihm vor kurzem schriftlich mit. Axel Vogel kündigte an, weitere Rechtsmittel zu prüfen. Die Fraktion steht dazu in Kontakt mit einem Fachanwalt. Dieser soll gutachterlich klären, unter welchen Bedingungen ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren in dem Fall Aussicht auf Erfolg habe.

Der nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte freilaufende Wisent wurde vor einem Jahr, am 13. September 2017, auf Veranlassung des Ordnungsamtes Lebus in der Nähe von Lebus erschossen. Als Begründung wurde angeführt, dass von dem Tier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen sei.

Aus der Einstellungsmitteilung des Generalstaatsanwalts ergibt sich, dass in der Nähe des Wisents zwei Herden mit Rindern gestanden haben, welche nach Einschätzung eines Zeugen durch einen Niederriss der Koppel durch den Wisent angeblich auf eine benachbarte Straße hätten durchbrechen und damit unkontrollierbar hätten werden können. Der Zeuge habe weiterhin zu Protokoll gegeben, dass von dem Wisent selbst keine Gefahr ausgegangen sei. Dies deckt sich mit Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach sich das Tier auf polnischer Seite schon seit längerer Zeit friedlich aufhielt.

Axel Vogel verwies in seiner Beschwerde darauf, dass Wisente auch nach einer schriftlich vorliegenden Einschätzung des Landesumweltministeriums als nicht besonders aggressiv bekannt seien. Auch sei aus dem vorliegenden Minutenprotokoll des Vorgangs keine Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung zu erkennen. Zudem lag damals ein weitaus milderes Mittel zur Eindämmung einer potenziellen Gefahr vor: In Frankfurt (Oder) standen zwei Betäubungsgewehre zur Verfügung, die binnen kurzer Zeit am Ort des Geschehens einsatzfähig gewesen wären. Diese seien aber nicht angefragt worden.

„Es geht mir hier um einen Fall mit grundsätzlicher Bedeutung für den Umgang mit zugewanderten besonders geschützten Tieren. Die hiermit verbundenen Fragen könnten auch auf den Umgang mit Elchen oder Wölfen übertragen werden. Die Zurückweisung meiner Beschwerde erachte ich als nicht stichhaltig und werde den Fall deshalb nicht auf sich beruhen lassen", sagte Axel Vogel.