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Die dritte Betreuungsumfangsstufe für die Kitas ist überfällig

(Nr. 95) Heute wird das Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit in Kitas im Landtag verabschiedet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zur Einführung einer landesfinanzierten dritten Betreuungsumfangsstufe für mehr als 7,5 Stunden gestellt. Für diese Forderung demonstrieren Eltern und Brandenburger Kitaträger ab 8.00 Uhr vor dem Landtag. Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MARIE LUISE VON HALEM:

„Die bündnisgrüne Fraktion unterstützt schon lange die Forderung nach Einführung einer dritten Betreuungsumfangsstufe für mehr als 7,5 Stunden. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Kitagesetz werden wir heute gemeinsam mit der CDU erneut im Plenum stellen. Dies ist bereits unser siebter Plenarantrag für eine dritte Betreuungsumfangsstufe in dieser Legislaturperiode. Bislang wurden alle von Rot-Rot abgelehnt. Auch heute ist die Ablehnung absehbar.

Unser Antrag sieht die Einführung der dritten Betreuungsumfangsstufe für Kinder unter drei Jahren ab dem 1.2.2019 und über drei Jahren ab dem 1.2.2020 vor. Die Mehrkosten dafür sollen vom Land übernommen werden. Bisher finanzieren manche Kommunen diesen Mehrbedarf im Alleingang. Doch viele Kommunen sind dazu finanziell nicht in der Lage. Wir wollen aber eine Gleichbehandlung für alle Kinder in Brandenburg.

Wir begrüßen den Einstieg in die Beitragsfreiheit, denn Kitas sind Bildungseinrichtungen und sollten kostenlos angeboten werden. Wir wollen aber gleichzeitig, dass die Finanzierung und die personelle Ausstattung der Kitas endlich dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Denn trotz der kleinteiligen Bemühungen der Landesregierung zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung gehört Brandenburg im Bundesvergleich seit Jahren zu den Schlusslichtern beim Kita-Personalschlüssel.“