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Bankrotterklärung im Kampf gegen Rechtsterrorismus

(Nr. 33) „Es kam einer Kapitulation im Kampf gegen den Rechtsterrorismus gleich, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam am 14. Oktober 1994 das Sprengstoff-Verfahren gegen den damaligen Verfassungsschutz-Informanten Carsten Szczepanski eingestellt hat.“ Das sagte URSULA NONNEMACHER, die bündnisgrüne Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg nach der Zeugenvernehmung des ehemaligen Potsdamer Staatsanwalts Rolf Sternberg in der heutigen Sitzung des Ausschusses.

„Auch wenn die sprengstofftauglichen Chemikalien nur angeblich in geringen Mengen von bis zu einem Kilogramm und bis zu einem Liter vorhanden waren, so belegen sie doch, dass Szczepanski an entsprechend gefährliche Sprengstoff-Bestandteile herangekommen ist. Im Übrigen war es der Generalbundesanwalt, der die entsprechenden Ermittlungen gegen Szczepanski für erforderlich gehalten hat, weil er -Szczepanski - ,eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtig‘ sei, ,eventuell sogar der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens‘.“

Auslöser für das Sprengstoff-Verfahren war eine Durchsuchung von Szczepanskis Wohnung am 8. Dezember 1991. „Dabei stellte die Polizei so ziemlich alles sicher, was es zur Vorbereitung eines terroristischen Sprengstoffanschlags braucht“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Sprengstofftaugliche Chemikalien, Rohrbombenkörper, eine Zündvorrichtung, Bombenbauanleitungen und Aufrufe zum bewaffneten Kampf im Untergrund.“ Trotzdem musste sich Szczepanski deswegen nie vor Gericht verantworten.

Ein halbes Jahr nach der Verfahrenseinstellung in Potsdam starben 168 Menschen bei einem Anschlag auf das Murrah Federal Building in Oklahoma City, der mit einem Sprengstoff aus Chemikalien verübt wurde, wie sie bei Szczepanski – wenn auch nur in kleinen Mengen – in der Wohnung gefunden worden waren. Ins Visier der US-Ermittler geriet damals unter anderem Dennis Mahon, der 1991 als Ku-Klux-Klan -Führer bei Szczepanski zu Besuch war und mit ihm vor laufender Fernsehkamera eine Kreuzverbrennung zelebrierte.

Fünf Monate nach Mahons Deutschland-Reise startete der Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen den Ku-Klux-Klan – neben Szczepanski hatte auch er den US-Rassisten Mahon im Visier. Allerdings meinte er bei seinen Ermittlungen letztlich nur zwei KKK-Mitglieder feststellen zu können, und für eine „terroristische Vereinigung“ hätte es mindestens dreier Mitglieder bedurft.