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Ausstellungs-Eröffnung: Die Opfer des NSU im Blick – der aktuelle Stand der Aufklärung im Überblick

(Nr. 169) Die Ausstellung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ wird am kommenden Dienstag, 11. September 2018, um 18 Uhr auf dem Fraktionsflur der Bündnisgrünen im Landtag eröffnet. „Wir wollen mit der kürzlich erweiterten Ausstellung einen aktuellen Überblick über knapp sieben Jahre NSU-Aufklärung bieten“, sagte die Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher, die zudem Obfrau im Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss ist.

Die Ausstellung des Nürnberger Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung e. V. zeigt die Biografien der Mordopfer, dokumentiert die Bombenaschläge, beleuchtet das Netzwerk des NSU, skizziert die Verbindungen von Verfassungsschutz-V-Leuten zu (noch nicht rechtskräftig) Verurteilten des NSU-Prozesses, analysiert die Gründe für das Jahre lange Ermittlungsversagen der Sicherheitsbehörden und lässt Angehörige der Ermordeten zu Wort kommen. Im April 2018 ist die Ausstellung aktualisiert worden – Ausstellungsmacherin Birgit Mair übernimmt die Einführung.

Anschließend – ab ca. 19 Uhr – diskutiert Ursula Nonnemacher mit Birgit Mair sowie mit Anna Spangenberg (Leiterin des „Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ und Herausgeberin des Buchs „Generation Hoyerswerda“) und mit Privatdozent Dr. Gideon Botsch (Leiter der Emil-Julius-Gumbel-Forschungsstelle „Antisemitismus und Rechtsextremismus“ am Moses Mendelssohn Zentrum der Universität Potsdam) über die NSU-Aufklärung. Dabei wird es insbesondere um die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses in Brandenburg, aber auch um aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus-Bereich gehen.

„Der Ausschuss konnte in seinen jüngsten beiden Sitzungen die zentralste Frage des Untersuchungsauftrags weitgehend klären“, berichtet Ursula Nonnemacher. Diese Frage lautet: Hätte Brandenburgs Verfassungsschutz im September 1998 die Hinweise seines Informanten „Piatto“ umfassend an die Polizei weiterleiten müssen, weil das untergetauchte Bombenbauer-Trio demnach Waffen suchte und „einen weiteren Überfall“ plante?

Dass dies unterblieben ist, hat der damalige Verfassungsschutz-Leiter Dr. Hans-Jürgen Förster vor dem Untersuchungsausschuss als Gesetzesverstoß bewertet – den Ermessensspielraum sah er diesbezüglich bei Null. Förster war der Vermerk vorenthalten worden, in dem ein Auswerter die flüchtigen Neonazis zutreffend als Rechtsterroristen eingestuft und die Gefahren analysiert hatte.

Ein ehemals hochrangiger Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sagte als Zeuge, dass damals der Quellenschutz zu hoch bewertet worden sei. Um „Piatto“ zu schützen, lehnte es der Landes-Verfassungsschutz ab, dass ein Behördenzeugnis für die Polizei erstellt wird.

„Wäre der Brandenburger Verfassungsschutz seinen Informations-Pflichten nachgekommen, hätte er womöglich wesentlich dazu beigetragen, dass die flüchtigen Neonazis vor ihrem ersten Mord gefasst werden können“, folgert Ursula Nonnemacher. „Wir sollten daher darüber nachdenken, ob sich Brandenburg am Opfer-Fonds des Landes Thüringen beteiligt.“ Der Thüringer Landtag hat im September 2017 beschlossen, 1,5 Millionen Euro bereitzustellen, weil die Sicherheitsbehörden des Landes bei der Fahndung nach dem Trio versagt haben.

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