Zum Inhalt springen

Wichtiges Ziel des Musik- und Kunstschulgesetzes nicht erreicht

(Nr. 178) Mit der Novellierung des Musikschulgesetzes im Jahr 2014 zu einem Gesetz, das auch die Kunstschulen berücksichtigt, hat Brandenburg eine Grundlage für die Förderung kultureller Bildung im Land Brandenburg geschaffen. 400.000 EUR wurden dafür extra zur Verfügung gestellt. Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM zeigt jedoch, dass ein wesentliches Ziel bislang nicht erreicht wurde: Die Beförderung neuer Kunstschulen im Land. Alle durch das Gesetz geförderten Kunstschulen etablierten sich bereits in den 1990er Jahren und haben mindestens 20 Jahre Erfahrung. Dazu sagt MARIE LUISE VON HALEM:

„Die Bedeutung kultureller Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen haben wir längst erkannt. Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass auch etablierte Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren von einer Landesförderung ausgeschlossen wurden, durch das Gesetz ihr kunst- und kulturpädagogisches Angebot stabilisieren und ausbauen konnten.

Doch es bleiben weiße Flecken. Denn eine wesentliche Intention des Gesetzes wurde nicht erfüllt: Die Gründung und Anerkennung neuer Kunstschulen, in denen Kinder und Jugendliche analog zur Arbeit in den Musikschulen eine systematische, plurale und verbindliche künstlerische Ausbildung vor Ort entsprechend ihrer Interessen und Talente erhalten. Hier gilt es nachzusteuern. Mit Hilfe des Musik- und Kunstschulverbandes sollten Kommunen und mögliche kommunale und freie Träger bei der Gründung und beim Aufbau weiterer Kunstschulen aktiv beraten und unterstützt werden.“

Die Antwort im Internet: http://gruenlink.de/1e1z

Anlage: http://gruenlink.de/1e21