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Wassergesetz: Bündnisgrüne wollen Subventionen für Braunkohleförderung streichen

(Nr. 95) Die Koalitionsfraktionen haben heute Änderungen am Entwurf der Landesregierung für eine Novelle des Wassergesetzes angekündigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt derzeit ebenfalls einen Änderungsantrag zu der Gesetzesnovelle fertig. Darin fordert sie insbesondere eine gesetzliche Pflicht, Gewässerrandstreifen anzulegen sowie die Abschaffung der finanziellen Privilegien der Braunkohlewirtschaft bei der Wasserentnahme. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE:

„Wir wollen die bisher erfolgte massive Subventionierung des Braunkohletagebaus durch das Wassergesetz aufheben. Nach Berechnungen von Experten entgehen dem Landeshaushalt durch die Befreiung von Wassernutzungsentgelten derzeit jährlich bis zu 21,2 Millionen Euro. Gleichzeitig werden die Bergbaufolgekosten durch Verockerung und Sulfatbelastung der Spree und anderer Fließgewässer primär dem Steuerzahler aufgebürdet.

Wasser ist ein wertvolles und knappes Gut. Doch der Großteil der Brandenburger Oberflächengewässer hat derzeit einen unbefriedigenden oder sogar schlechten ökologischen Zustand. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht vollkommen an diesen Problemen vorbei. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die märkischen Flüsse und Seen besser vor Eingriffen durch Industrie, Landwirtschaft und Siedlungsverdichtung schützen.“

Das Anlegen von Gewässerrandstreifen spielt hier eine wichtige Rolle, weil sie Pestizide und Dünger vom Wasser fernhalten und zugleich Lebensraum für zahlreiche seltene Arten sind.

Weiterführende Informationen

>> Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften“ (pdf-Datei)

>> Benjamin Raschke spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften“