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Vorschriften für Schweineställe müssen vors Bundesverfassungsgericht - Brandenburgs Chance ist artgerechte Haltung

(Nr. 153) Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat die Initiative des Berliner Verbraucherschutzsenators DIRK BEHRENDT begrüßt, der diese Woche angekündigt hatte, die Vorschriften zur Schweinehaltung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Ich bin froh, dass Berlin hier vor´s Bundesverfassungsgericht zieht. Alles deutet darauf hin, dass die rechtliche Grundlage der Schweinehaltung, die Nutztierhaltungsverordnung, weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist", sagte der Landtagsabgeordnete.

„Die Minimalstandards der Nutztierhaltungsverordnung gestehen einem ausgewachsenem Mastschwein nur einen Quadratmeter Platz zu. Es darf auf Spaltenböden ohne Stroh gehalten werden, ohne Auslauf und frische Luft. Das widerspricht einer artgerechten Haltung. Schweine, die unter solchen Bedingungen leben, entwickeln regelmäßig Verhaltensstörungen", sagte BENJAMIN RASCHKE. „Unabhängig vom Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht der gesellschaftliche Trend in Richtung artgerechte Haltung. Die Landespolitik muss die Tierhalter dabei unterstützen, deutlich bessere Haltungsbedingungen umsetzen.“

Hintergrund: Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom April dieses Jahres hatte ergeben, dass die in der Nutztierhaltungsverordnung zugelassene Haltung von Schweinen `der Art und den Bedürfnissen der Schweine nicht gerecht´ wird. `Die aktuell zugelassene Haltung von Mastschweinen fügt den Tieren aufgrund der massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit Schmerzen, Leiden und Schäden zu, indem ihnen ein Lebenraum vorenthalten wird, der ihren physiologischen und ethologischen (Anm.: verhaltensbiologischen) Bedürfnissen angemessen ist`, heißt es darin. Den Rechtsgutachtern zufolge verstößt die Nutztierhaltungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz, aber auch gegen das Grundgesetz, das in Paragraf 20a den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere vorgibt.