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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wasserentnahmeentgelt für Tagebaue in NRW – Brandenburg verschenkt auch zukünftig über 20 Millionen Euro pro Jahr an die LEAG

(Nr. 180) Das Bundesverwaltungsgericht hat am vergangenen Donnerstag das Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt. RWE hatte dagegen geklagt, dass das Unternehmen seit der Novellierung des nordrhein-westfälischen Wassergesetzes auch für das Abpumpen von Grubenwasser aus Tagebauen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen muss. Hierzu äußert sich der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE wie folgt:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist auch ein Urteil über die Politik von Rot-Rot in Brandenburg: Erst vergangene Woche haben wir im Landtag über die Novellierung des brandenburgischen Landeswassergesetzes abgestimmt, dort lehnten SPD und Linke unseren Änderungsantrag zur Streichung der millionenschweren Subventionen für die Brandenburger Braunkohletagebaue ab. Rot-Rot hat eine echte Chance für mehr Gerechtigkeit verpasst.

Während RWE jetzt brav Millionenbeträge an das Land Nordrhein-Westfalen zahlen darf, wird die LEAG in Brandenburg auch zukünftig mit Steuermitteln in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr indirekt subventioniert. Angesichts des schlechten Zustands der Brandenburger Fließgewässer wären die Einnahmen auch dringend erforderlich, um Gewässerschutzmaßnahmen zu bezahlen.“