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Überarbeitung von Gesetzentwurf oder Aus für Amtsgemeinde? Innenminister muss sich dringend erklären

Die „Märkische Oderzeitung“ berichtet heute, dass Innenminister Karl-Heinz Schröter den Gesetzentwurf zur Bildung von Amtsgemeinden zurückgezogen habe. Begründet wird das nach dem Bericht damit, dass mit dem Aus für die Kreisreform und dem entsprechenden Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform 2019 die Grundlagen des Gesetzes abhandengekommen seien. Ein Sprecher kündigte einen überarbeiteten Gesetzentwurf an. Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, URSULA NONNEMACHER:

„Was wir hier erleben, ist ein neues Beispiel völlig unzureichender Kommunikation aus dem Hause des Innenministers. Die Nachricht, dass der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene nun zurückgezogen wird, kommt aus heiterem Himmel – noch nicht einmal die SPD-Landtagsfraktion scheint darüber informiert worden zu sein. Dieses Vorgehen wirft gewichtige Fragen auf, die Innenminister Karl-Heinz Schröter unverzüglich beantworten muss.

Denn noch in seiner Regierungserklärung zum Aus der Kommunalreform Mitte November hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärt, dass die Landesregierung die freiwillige Zusammenarbeit auch auf kommunaler Ebene stärken und Zusammenschlüsse weiter unterstützen wolle. In derselben Landtagssitzung war ein Entschließungsantrag mit derselben Stoßrichtung beschlossen worden. Wenn der Innenminister den Gesetzentwurf zur Bildung von Amtsgemeinden nun verwerfen würde, stünde dies dem entgegen.

Wir fordern deshalb unverzügliche Antworten des Innenministers, ob es sich bei dem nun bekannt gewordenen Schritt nur um einen formaljuristischen Vorgang handelt und falls ja, wann mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf zu rechnen ist. Sollte sich hingegen zeigen, dass der Innenminister beiläufig die gerade noch von der Landesregierung verbal unterstützte Einführung des Amtsgemeindemodells fallen lässt, käme das einer Bankrotterklärung gleich.

Im Vertrauen auf die bisherige Position der Landesregierung und des vom Landtag beschlossenen Leitbilds zur Verwaltungsstrukturreform haben sich viele Kommunen im Oderbruch und in Elbe-Elster auf den Weg gemacht und Beschlüsse getroffen, um sich freiwillig zusammenzuschließen und so ihre Verwaltungskraft zu stärken. Diese Gemeinden würde die Regierung mit einem Rückzug von dem Vorhaben nun im Regen stehen lassen und das, obwohl Minister Schröter noch vor drei Wochen den Gemeinden im Oderbruch eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes zugesagt hatte.

Unsere Fraktion wird sich auch weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die brandenburgische Amtsgemeinde noch in dieser Legislaturperiode eingeführt wird, damit die kommunale Verwaltungskraft gestärkt und die demokratische Legitimation auf kommunaler Ebene verbessert werden.“

Die Brandenburgische Amtsgemeinde ist eine neue Form des Gemeindeverbands, deren Einführung unsere Fraktion in der vergangenen Wahlperiode vorgeschlagen hatte. Dieser Vorschlag war von der Enquete-Kommission 5/II übernommen worden. Gegenüber dem bestehenden Amtsmodell würden in der Brandenburgischen Amtsgemeinde die AmtsbürgermeisterInnen direkt von den BürgerInnen gewählt und wären damit demokratisch besser legitimiert. Dies spielt auch bei der Übertragung neuer Aufgaben eine Rolle. Statt eines Amtsausschusses würde es einen direkt gewählten Amtsgemeinderat geben.