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Tagebaufolgen: Spatenstich für „Cottbuser Ostsee“ – Sulfatfrage weiterhin ungeklärt

(Nr. 94) Zum heutigen Spatenstich für den „Cottbuser Ostsee“ weist die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete HEIDE SCHINOWSKY auf die ungeklärte „Sulfatfrage“ bei der Genehmigung zur Flutung des ehemaligen Braunkohletagebaues hin. Noch im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt im Rahmen einer Anhörung, dass es keine Möglichkeit sähe, dem Vorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Als Grund gab die Landeshörde die möglicherweise zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Eine endgültige Genehmigung für das Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser See“ durch die Landesregierung steht immer noch aus.

„Die Landesregierung darf nicht riskieren, dass der Ostsee zu Lasten der Umwelt, der Anwohnerinnen und Anwohner, des Trinkwassers und der lokalen Wirtschaft zu einer neuen Eintragungsquelle von Sulfat in die Spree wird“, sagte SCHINOWSKY. Die Bündnisgrünen fordern seit Jahren, dass bei der Ausleitung von Wasser aus dem neuen See für Sulfat ein Grenzwert von 250 mg/l eingeführt wird der Wert, der für Trinkwasser gilt. Die Bergbaubetreiberin LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG und der Lausitz Energie Kraftwerke AG) hingegen spricht sich dafür aus, dass der Wert am Auslauf des Ostsees etwa bei 500 mg/l liegen soll. „Wenn man die Aussagen der Bergbaubetreiberin ernst nimmt, dass es zu keiner erhöhten Sulfatbelastung kommen wird, dürfte eigentlich auch nichts gegen die Einführung von verbindlichen Grenzwerten sprechen“, meint SCHINOWSKY.

Schon heute macht sich die Sorge um erhöhte Sulfatwerte bemerkbar. So wurde im März 2017 bekannt, dass der geplante Hafendamm am künftigen Cottbuser Ostsee mit 7 Millionen Euro wesentlich teurer werden soll als die ursprünglich angekündigten 4,4 Millionen Euro. Hauptgrund ist die erwartete schlechte Wasserqualität durch hohe Sulfatwerte in dem Bergbaufolgesee. Die Kaimauer kann deshalb nicht wie ursprünglich geplant aus Beton sein – dann würde in kurzer Zeit der sulfatbedingte Betonfraß deren Sicherheit gefährden. Stattdessen müssen nun erheblich teurere Materialien zum Einsatz kommen. Die zusätzlichen Kosten muss jedoch nicht etwa die Tagebaubesitzerin, die LEAG, als Verursacherin des Problems tragen, sondern die Stadt Cottbus. Die Bergbaubetreiberin trägt nämlich nur die Kosten der Rekultivierung des Tagebaus bzw. der Herstellung des Sees, nicht aber die für die – in diesem Fall touristische – Nachnutzung.