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Schuldenbremse in die Verfassung: Verwendung von Haushaltsüberschüssen gesetzlich regeln

(Nr. 136) Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute umfassend über die Haushaltsüberschüsse der Bundesländer im ersten Halbjahr 2017. Brandenburg habe demnach fast 500 Mio. Euro mehr eingenommen als ausgegeben. Hierzu äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL wie folgt:

„Wie in den Vorjahren ist damit zu rechnen, dass in Brandenburg auch 2017 Haushaltüberschüsse in dreistelliger Millionenhöhe anfallen werden. Zum Vergleich: 2015 wurde ein Finanzierungssaldo von 302,5 Mio. Euro, 2016 ein Finanzierungssaldo von 480,8 Mio. Euro ausgewiesen, von denen 2015 der gesamte Haushaltsüberschuss von 204,2 Mio. Euro (nach Verrechnung der Rücklagenbewegungen) und 2016 179,2 Mio. Euro in den Aufbau der Allgemeinen Rücklage überführt wurden. Inzwischen ist die Allgemeine Rücklage auf 1,3 Milliarden Euro angewachsen.

Das Verfahren zur Verwendung von Haushaltsüberschüssen ist bislang nur im Koalitionsvertrag, nicht aber gesetzlich verbindlich geregelt. Eine solche verbindliche Regelung zur Verwendung von Haushaltsüberschüssen ist nach unserem Dafürhalten im Zusammenhang mit der Ausformulierung der Bestimmungen zur Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Ein vorab definierter Anteil eines Haushaltsüberschusses muss nach einer sachgerechten und von der Landesregierung nicht nach Gusto zu verändernden Regeln für den Abbau der Landesschulden eingesetzt werden.

Da für die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist, muss die Opposition schon frühzeitig bei der Erarbeitung des Verfassungsartikels einbezogen werden.

Aus diesem Anlass fordere ich die Koalition auf, zügig eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen, damit die notwendige Verfassungsänderung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.“

>> Bundesländer: Unerwartete Überschüsse (Süddeutsche Zeitung vom 27. August 2017)