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Prüfung der IHK durch Rechnungshof - bündnisgrüner Gesetzentwurf überwiesen

(Nr. 201) Die bündnisgrüne Landtagsfraktion ist mit ihrem Anliegen, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes über die drei Industrie- und Handelskammern des Landes gesetzlich eindeutig festzuschreiben, einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Heute wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion im Landtag in den Wirtschaftsausschuss und den Haushaltskontrollausschuss des Landtags überwiesen.

„Industrie- und Handelskammern sind im öffentlichen Auftrag tätig, das Land hat die Unternehmen des Landes zur Mitgliedschaft gesetzlich verpflichtet und damit auch die Pflicht sicherzustellen, dass die Kammern mit den Pflichtbeiträgen ihrer Kammermitglieder verantwortungsvoll umgehen. Ich erinnere nur an die Verfehlungen des früheren Präsidenten der IHK-Potsdam", sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL. „Der Landesrechnungshof hat prinzipiell das Recht, auch alle Kammern des Landes zu prüfen. Einzig die IHK sind hiervon durch IHK-Gesetz aber bislang ausgenommen. Dies wollen wir durch unseren Gesetzentwurf ändern. Ich freue mich, dass auch die anderen Fraktionen hier Handlungsbedarf sehen, und gehe davon aus, dass es am Ende zur gesetzlich eindeutigen Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes über die IHK kommen wird."

Für eine entsprechende Prüfungszuständigkeit hatte sich auch der brandenburgische Landesrechnungshof selbst wiederholt starkgemacht und angekündigt sein Prüfrecht im Notfall auch auf dem Klageweg durchzusetzen.