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Nutztierverordnung gehört vors Bundesverfassungsgericht

(Nr. 75) Die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegeben hat. AXEL VOGEL, Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag sagte dazu:

„Das Gutachten bezieht sich nicht auf aktuelle Skandale, sondern auf den Alltag in der konventionellen Schweinemast. Hier zeigt das Gutachten eindeutig: Diese Haltung ist nicht gesetzeskonform. Ich warne Landwirtschaftsminister Vogelsänger davor, diesen Umstand zu bagatellisieren, und fordere von ihm zweierlei. Zum einen sollte er die Initiative ergreifen, und die Nutztierverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollantrag und damit die Verfassungsmäßigkeit des Tierschutzrechts überprüfen lassen.

Zum anderen muss im jetzt zu entwickelnden Brandenburger Tierschutzplan auf Haltungsformen hingearbeitet werden, die deutlich höhere Standards in der Schweinehaltung erfüllen, um zu sichern, dass diese auch zukunftstauglich sind. Das wäre gut für unsere Bauern, denn ein ständiges Hin und Her bei den Tierschutzstandards nützt niemandem und kostet unsinnig Geld. Sträubt Minister Vogelsänger sich gegen einen großen Wurf in Richtung mehr Tierschutz und damit gegen verlässliche Rahmenbedingungen, lässt er die Tierhalter geradezu im Stich.“

Das mehr als 60-seitige Gutachten im Auftrag von Greenpeace bezieht sich auf den Paragrafen 2 des Bundestierschutzgesetzes. Dieser besagt, dass ein Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend“ angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Seine Bewegung dürfe nicht so eingeschränkt werden, dass „vermeidbare Leiden“ entstehen. Dem Gutachten zufolge ist aber das fehlende Platzangebot das gravierendste Problem der konventionellen Schweinehaltung. Der Platzmangel und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit führen dazu, dass die Tiere Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen entwickeln.

„Leider sprechen auch die derzeitig unverändert stattfindenden Konzentrationsprozesse in der konventionellen Schweinemast dafür, dass das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung an der Haltung von Landesregierung und Verwaltung wenig geändert haben“, sagte AXEL VOGEL. Er bezog sich u. a. auf die Erweiterung einer Schweinemastanlage in Tornitz von gut 50.000 Tieren auf mehr als 65.000 Plätze, die 2015 genehmigt worden war. Von 2001 bis 2015 haben etwa 1.000 Betriebe die Schweinehaltung in Brandenburg aufgegeben, während die Produktion konstant blieb.

Hintergrund:

Dass die Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz nicht umgesetzt werden, hängt maßgeblich mit der Nutztierhaltungsverordnung zusammen. Diese Verordnung soll das Tierschutzgesetz in der Praxis ausgestalten. Die Anforderungen der Nutztierverordnung sind aber so niedrig, dass sie dem Tierschutzgesetz zuwiderlaufen. Hinsichtlich des Platzangebots etwa werden jedem Mastschwein nur 0,75 Quadratmeter gewährt und Kastenstände sind weiterhin nicht verboten.

>> Informationen zum Rechtgutachten von Greenpeace