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Novelle des Landeswassergesetzes - Wie wär´s mal mit Umweltschutz?

(Nr. 146) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung dazu aufgefordert, sich deutlich stärker für die Verbesserung der Wasserqualität im Land einzusetzen. „Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, dass die Lebensressource Wasser vor weiteren Belastungen zu schützen ist. Wenn sich die Landesregierung hier nicht mehr anstrengt, werden wir die entsprechenden EU-Vorgaben nicht einhalten können“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE. „Die derzeitige Diskussion um ein neues Landeswassergesetz dreht sich vorrangig um die Beitragsgestaltung zur Gewässerunterhaltung. Das ist zwar wichtig. Eine bessere Wasserqualität ist aber noch viel wichtiger.“

Derzeit befinden sich nach Zahlen der Landesregierung nur 6 Prozent der brandenburgischen Fließgewässer (Flüsse, Bäche etc.) in einem guten ökologischen Zustand, 40 Prozent in einem mäßigen, 39 Prozent in einem unbefriedigenden und 15 Prozent in einem schlechten Zustand. Bis 2027 müssen den EU-Vorgaben zufolge alle Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand haben. Ursache für den schlechten Zustand sind in erster Linie Einträge aus der Landwirtschaft.

Folgende Änderungsanträge am Gesetzentwurf der Landesregierung wird die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbringen:

Pflicht zur Schaffung von 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen

In Brandenburg befindet sich der überwiegende Anteil der Oberflächengewässer in einem schlechten chemischen und ökologischen Zustand (vgl. Grafik). Etwa die Hälfte der Fließgewässer verfehlt den guten ökologischen Zustand aufgrund von zu hohen Stickstoffkonzentrationen, die vor allem aus der landwirtschaftlichen Düngung resultieren. Gewässerrandstreifen können den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden in die Gewässer deutlich minimieren. Bisher besteht laut Landeswassergesetz zwar die Möglichkeit, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung Gewässerrandstreifen festsetzt, hiervon wurde in der Vergangenheit jedoch keinerlei Gebrauch gemacht.

Wir fordern daher eine verpflichtende Schaffung von 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen im Außenbereich, in denen der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten ist. Per Rechtsverordnung sollen, soweit erforderlich, breitere Gewässerrandstreifen festgesetzt werden können. Bei unverhältnismäßigen oder unzumutbaren Belastungen von FlächeneigentümerInnen oder Nutzungsberechtigten soll das Land Entschädigungen zahlen. Ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es z. B. bereits in Baden-Württemberg. Auf den Gewässerrandstreifen sollen naturverträgliche Nutzungen wie beispielsweise Ökolandbau, Blühstreifen oder das Weiden von Nutztieren weiter möglich sein.

Beendigung der Subventionen für Tagebaue und die Landwirtschaft.

Die Hebung von Grundwasser zur Freihaltung von Tagebauen ist bisher vom Wassernutzungsentgelt befreit. Hierdurch subventioniert die Landesregierung die Braunkohle-Förderung mit über 20 Millionen Euro pro Jahr. An dieser Praxis soll laut Gesetzesentwurf und dem bisherigen Änderungsantrag von SPD und Linke festgehalten werden. Vor dem Hintergrund, dass die Braunkohletagebaue zu massiven Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes (u. a. Wasserverlust Pastlingsee) und zur Verockerung und Sulfatbelastung der Spree und ihrer Zuflüsse führen, ist die Subventionierung schnellstmöglich zu beenden. Wir fordern die Streichung der Ausnahme im Wassergesetz und eine Zahlung des Regelsatzes von zukünftig 11,5 Cent/m3. Hierdurch könnten die Einnahmen des Wassernutzungsentgeltes verdoppelt werden (aktuell 24 Mio. € pro Jahr) und zusätzliche Gelder in Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität fließen.

Die rot-rote Landesregierung weitet ihre Subventionspolitik sogar noch aus. Zukünftig sollen landwirtschaftliche Betriebe komplett von Wassernutzungsentgelten für Oberflächenwasser befreit werden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmenden Trockenperioden mit angespanntem Landschaftswasserhaushalt setzt die Landesregierung einen weiteren völligen Fehlanreiz, der einem sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zuwiderläuft.

Anlage: Einstufung der Oberflächenwasserkörper in Brandenburg.
Quelle: Landesamt für Umwelt 2016: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – Beiträge des Landes Brandenburg zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder für den Zeitraum 2016-2021