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Lasst die Sau raus: Kastenständen in der Schweinezucht ein Ende bereiten

(Nr. 129) Eine Kleine Anfrage ergab, dass elf Betriebe in Brandenburg gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg zur Kastenstandhaltung von Sauen verstoßen. Dazu äußerte sich der landwirtschaftspolitische Sprecher der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE wie folgt: „Dass in elf Betrieben Verstöße gegen das Urteil festgestellt wurden, ist schlimm, aber leider wohl auch nur eine Momentaufnahme. Kastenmaße, die bei der Kontrolle noch ausreichten, sind durch das Wachstum der Tiere womöglich heute schon überholt. Wenn die Regierung an der Kastenhaltung festhalten will, wären nach dem Urteil viel häufigere, flächendeckende Kontrollen notwendig.“

Es gebe jedoch viel zu wenig Personal, um die 3.400 Brandenburger Schweinemast- oder Ferkelaufzuchtbestände noch häufiger auch ohne Ankündigung zu besuchen und zu kontrollieren. „Da in den Landkreisen meist nur ein oder zwei Veterinäre für den Tierschutz in den Schweinehaltungsanlagen zuständig sind, ist offensichtlich, wie wenig Zeit für die Kontrollen bleibt“, so RASCHKE weiter.

Er sehe daher nur eine Konsequenz, sagte RASCHKE: „Lasst die Sau raus! Die beengende Kastenstandhaltung trächtiger Sauen ist Tierquälerei und muss endlich ein Ende haben – lediglich zur medizinischen Behandlung sollten Kastenstände noch eingesetzt werden dürfen.“

Hintergrund

Kastenstände werden in der Schweinezucht eingesetzt, um trächtige Sauen zu isolieren.

Das OVG Magdeburg hatte im November 2015 in seinem sogenannten „Kastenstand-Urteil“ entschieden, dass es für ein im Kastenstand gehaltenes Schwein möglich sein muss, jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der seine Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Zwar bezog sich das Urteil auf einen konkreten Betrieb. Die rechtskräftig gewordene Entscheidung des OVG enthält allerdings eine Rechtsauslegung der tierschutzrechtlichen Vorschriften, die auch über den Einzelfall hinaus zu beachten ist.

>> Nachfrage zur Kleinen Anfrage "Umsetzung des Gerichtsurteils zur Sauen-Haltung in Kastenständen" und Antwort der Landesregierung als pdf-Datei

KORREKTUR: Irrtümlicherweise war in der ersten Version der Pressemitteilung die Rede von 3400 Schweinehaltungsbetrieben. Tatsächlich handelt es sich um 3400 Schweinemast- oder Ferkelaufzuchtbestände.