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Landesregierung verschleppt Kostenabschätzung zu Braunkohle-Folgeschäden – Rekultivierungskosten drohen am Steuerzahler hängenzubleiben

Tagebau in der Lausitz © ideengruen.de / Markus Pichlmaier Foto: ideengruen.de / Markus Pichlmaier
Tagebau in der Lausitz

(Nr. 50) Anlässlich der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum „Eigentümerübergang der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an die LEAG Holding a.s., EPH, PPF-I“ nimmt die wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY wie folgt Stellung:

„Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verursacherprinzip: Wer einen Schaden verursacht, muss auch für dessen Beseitigung zahlen. Deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass für Schäden, die durch den Braunkohleabbau in der Lausitz verursacht werden, der Bergbaubetreiber – in diesem Fall die LEAG – finanziell aufkommt.

Seit dem Verkauf der Lausitzer Braunkohlesparte von Vattenfall an die LEAG verdichten sich jedoch die auch vorher schon vorhandenen Hinweise, dass der Bergbaubetreiber Rücklagen für die Rekultivierung ehemaliger Tagebaue bisher nicht in ausreichender Höhe und nicht insolvenzfest bzw. sicher abrufbar gebildet hat. Die Kosten drohen deshalb am Steuerzahler hängenzubleiben.“

Nach bisherigen Schätzungen könnten diese für die Lausitz zwischen 3 und 10 Mrd. Euro betragen. Internen Dokumenten zufolge taxiert die Landesregierung die Rekultivierungskosten für die Braunkohletagebaue auf etwa 3 Mrd. Euro. In den Planungen vom ehemaligen Betreiber Vattenfall waren diese lediglich mit 1 Mrd. Euro angesetzt worden.

Die Landesregierung hat es bisher gleichwohl abgelehnt, der LEAG Auflagen zur Sicherung der Rücklagen zu erteilen wie z. B. die Einzahlung in einen Fonds oder die Unterzeichnung einer entsprechenden Patronatserklärung. Begründet wurde die Ablehnung u. a. mit dem Hinweis darauf, dass es bisher keine valide Kostenabschätzung für die Beseitigung der Folgeschäden des Braunkohleabbaus bzw. für die Rekultivierung gebe.

Um diese Kosten zu klären, hatte die Landesregierung im Sommer 2016 angekündigt, ein entsprechendes Gutachten erarbeiten zu lassen. Nun stellte sich auf Anfrage hin jedoch heraus, dass dieses Gutachten bis heute nicht in Auftrag gegeben wurde.

„Es ist nun fast ein Jahr her, dass die Lausitzer Braunkohlesparte von Vattenfall an tschechische Finanzinvestoren verkauft wurde. Aber trotz erheblicher begründeter Zweifel an der Rücklagenbildung der LEAG hat die Landesregierung bisher nichts unternommen, um die notwendigen Gelder zu sichern“, kritisierte HEIDE SCHINOWSKY. „Das Bittere am augenscheinlich blinden Vertrauen der Landesregierung gegenüber dem Bergbaubetreiber ist, dass der Steuerzahler hierfür im Zweifelsfall aufkommen muss.“

In der nun vorliegenden Antwort der Landesregierung heißt es zudem, man werde sich erst nach Vorliegen des Gutachtens mit der Frage der Rückstellungen befassen. „Wann das sein wird, ist jedoch völlig unklar“, bemängelte HEIDE SCHINOWSKY. „Ich fordere die Landesregierung auf, unverzüglich mitzuteilen, wann das Gutachten in Auftrag gegeben wird und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie hoch die Folgekosten der Braunkohle voraussichtlich sein werden und ob der neue Eigentümer der Braunkohlesparte es schafft, dafür aufzukommen.“

>> Die Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung „Eigentümerübergang der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an die LEAG Hol-ding a.s., EPH, PPF-I“ (pdf-Datei)