Zum Inhalt springen

Landesregierung darf bei humanitärer Hilfe für Yezidinnen und Yeziden keine Zeit verstreichen lassen

(Nr. 62) Zur heutigen Rede der Sonderbotschafterin der Vereinten Nationen für die Würde der Opfer von Menschenhandel NADIA MURAD vor dem Brandenburger Landtag nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:

„Ich danke Frau Murad für ihren Mut, über das ihr angetane Unrecht und Leid vor uns Abgeordneten zu sprechen – denn durch ihre Rede hat sie sich mit dem erlittenen – und eigentlich unsäglichen - Schmerz einmal mehr auseinandersetzen müssen.

Mich und meine FraktionskollegInnen haben Frau Murads Worte tief berührt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es heute irgendjemandem anders gegangen wäre.

Frau Murad sprach stellvertretend für die Tausenden von Yezidinnen und Yeziden und die vielen Mitglieder anderer Minderheiten im Irak, die von dem verbrecherischen Regime des IS verfolgt, misshandelt, sexuell missbraucht und versklavt wurden und immer noch werden. Sie fand deutliche Worte für einen Völkermord, der als solcher auch benannt werden und vor dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden muss.

Frau Murads Rede macht zutiefst traurig darüber, zu welchen menschenverachtenden Verbrechen Menschen fähig sind, unabhängig davon ob sie dafür Maschinengewehre, LKW, Splitterbomben oder Giftgas verwenden.

Nach dieser bewegenden Rede fällt es schwer, zur Tagespolitik zurückzukehren. Das müssen wir aber, denn wir Abgeordnete tragen Verantwortung – die Verantwortung das Richtige zu tun.

Der Landtag hat sich im Dezember 2016 auf die ursprüngliche Initiative unserer Fraktion und der CDU-Fraktion hin für die Aufnahme einer begrenzten Zahl von Yezidinnen und Yeziden außerhalb des regulären Asylverfahrens in Brandenburg ausgesprochen. Das ist erforderlich, weil eine große Zahl der Verfolgten, die dem IS entkommen konnte, nur notdürftig in Flüchtlingscamps im Nordirak untergebracht ist. Traumatisierte Menschen, die nur knapp mit Lebensmitteln versorgt und unzureichend medizinisch behandelt werden können. Die Landesregierung wurde in dem Beschluss gebeten, sich zunächst auf der Bundesebene für eine entsprechende humanitäre Hilfsaktion einzusetzen. Hat der Bund bis zum 1. Juli 2017 kein entsprechendes Programm geschaffen, ist die Landesregierung durch den Beschluss aufgefordert, Gespräche mit anderen Bundesländern zu führen, um gemeinsam ein Aufnahmeprogramm für traumatisierte Frauen und Minderjährige aus dem Nordirak vorzubereiten. Sie sollte sich dabei an den umfangreichen Erfahrungen von Baden-Württemberg orientieren, das uns in seinem Engagement Vorbild ist.

Die Rede von Frau Nadia Murad hat eindringlichst verdeutlicht, dass die Landesregierung bei der Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses keine Zeit ungenutzt verstreichen lassen darf.“

Weiterführende Informationen

>> Antrag „Humanitäre Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des Irak“ (pdf-Datei)

>> Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag „Humanitäre Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des Irak“