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Flüchtlingsschutz ist Frage von Recht und Gesetz, keine Frage der Quote

(Nr. 61) Innenminister Karl-Heinz-Schröter hat die Ausländerbehörden des Landes einem Bericht der PNN zufolge per Brief aufgefordert, die Abschiebequoten abgelehnter Asylbewerber zu erhöhen. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER:

„Offenkundig geht es der Landesregierung auf dem Gebiet des Ausländerrechts weniger um die Anwendung geltenden Rechts als vorrangig um politisches Kalkül. Die Erfüllung von Abschiebequoten, wie von Schröter gefordert, verbietet sich jedoch in einem Rechtsstaat. Bei korrekter Rechtsanwendung und Gleichheit vor dem Gesetz entscheidet das geltende Asyl- und Flüchtlingsrecht, ob ein Mensch als Flüchtling anerkannt, geduldet oder aber abgeschoben wird. Die Erfüllung von Quoten läuft dem zutiefst zuwider. Sie ist eines Rechtsstaats unwürdig.“

Dem Bericht zufolge hat Schröter in seinem Brief darauf verwiesen, dass Stellen in den Ausländerbehörden seit einer Vereinbarung von 1997 teilweise aus Landesmitteln finanziert würden, um verstärkt Abschiebungen durchführen zu können.

„Dieser Hinweis ist äußerst befremdlich. Die Botschaft, die Schröter hier an die Landkreise sendet lautet: `Ihr müsst das von uns finanzierte Personal rechtfertigen; ihr müsst endlich Quote machen´“, sagte URSULA NONNEMACHER. In früheren Jahren, als der Zuzug von Flüchtlingen nach Brandenburg weit unter der heutigen Zahl gelegen habe, habe dies für das Innenministerium hingegen nie eine Rolle gespielt.

Die Gesamtschutzquote bei afghanischen Flüchtlingen in Deutschland ist rückläufig – und das trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland. Sie sank von 78 Prozent im Jahr 2015 auf nur noch 52 Prozent im Jahr 2016.

„Dies zeigt, dass sich der Schutz afghanischer Flüchtlinge zunehmend nach dem innenpolitischen Diskurs in Deutschland und immer weniger nach der tatsächlichen Bedrohungslage in Afghanistan richtet. Dass in Brandenburg nun unter einer rot-roten Landesregierung zusätzlich noch feste Abschiebequoten verlangt werden, ist skandalös.“