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Chance auf guten Gewässerzustand zunichte gemacht

(Nr. 161) Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat heute abschließend über Änderungen des Wassergesetzes beraten. Der Änderungsantrag unserer Fraktion, der zum Schutz der Fließgewässer vor Pestiziden verpflichtend zehn Meter breite Gewässerrandstreifen sowie den Abbau der Subventionen für die Braunkohleindustrie vorsieht, wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Dazu sagt der landwirtschafts- und umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE:

„Nur sechs Prozent der brandenburgischen Fließgewässer sind in einem guten ökologischen und chemischen Zustand, 94 Prozent dagegen nicht. Die von uns vorgeschlagene Einführung zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen hätten Pestizide und Dünger aus der Landwirtschaft vom Wasser ferngehalten. Sie hätten aber nicht nur zum Gewässerschutz, sondern auch zur Artenvielfalt und zur Schönheit unseres Landes beigetragen.

Diese Chance wurde heute von der Mehrheit des Umweltausschusses zunichte gemacht. Wie Brandenburg nun die verbindlichen EU-Ziele zu einer positiven Gewässerentwicklung erreichen soll, ist völlig unklar.“