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Antidiskriminierungsgesetz: Rot-Rot erteilt gesellschaftspolitisch wichtigem Projekt Absage

(Nr. 189) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die Absage der Regierungsfraktionen SPD und Linke an das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebrachte Antidiskriminierungsgesetz als „unverständlich und enttäuschend“ kritisiert. Der Gesetzentwurf, der Opfern von Diskriminierung im öffentlichen Bereich eine Handhabe geben sollte, sich hiergegen zur Wehr zu setzen, und darauf abzielte in der Verwaltung eine Kultur der Vielfalt und Toleranz zu fördern, ist heute im federführenden Sozialausschuss abgelehnt worden.

„Diese Entscheidung ist sehr enttäuschend“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Wir haben unseren Gesetzentwurf bereits 2016 eingebracht und seither gründlich diskutiert. In einer Expertenanhörung im Oktober vergangenen Jahres rief unser Entwurf ein ausgesprochen positives Echo hervor.“ So sei bestätigt worden, dass durch den Gesetzentwurf eine Regelungslücke geschlossen und europäisches Recht umgesetzt würde. Auch viele in der Antidiskriminierungsarbeit Tätige haben die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes signalisiert.

„Weil anzunehmen war, dass SPD und Linke dem Vorhaben positiv gegenüberstehen, haben wir von Anfang an Gespräche mit ihnen über das Vorhaben geführt und uns auch kompromissbereit gezeigt. Die Ablehnung dieses gesellschaftspolitisch wichtigen Projekts durch die Koalitionsfraktionen ist auch inkonsequent: 2013 hatte Brandenburg auf Initiative des inzwischen verstorbenen SPD-Fraktionschefs Klaus Ness eine Antirassismusklausel in die Landesverfassung aufgenommen. Erst durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde dieser Verfassungsauftrag mit Leben gefüllt.“ Dass es auch anders gehe, zeige sich in Berlin. Dort hat die rot-rot-grüne Koalition die Erarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart.

Zwar gibt es auf Bundesebene das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dieses zielt aber im Wesentlichen auf Diskriminierungstatbestände im Privatrecht, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und im Dienstleistungsbereich ab. Das von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetz sollte hingegen Benachteiligungen und Diskriminierungen im öffentlichen Bereich unterbinden, beispielsweise in der Schule oder in Behörden.