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Bündnisgrüne fordern anrainerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms am BER

(Nr. 72) Fluglärm gefährdet und schädigt die menschliche Gesundheit – das hat eine heute zum internationalen Tag gegen Lärm an der Charité vorgestellte Evaluation der Gesundheitsauswirkungen von Fluglärm durch ein wissenschaftliches Expertenteam erneut ergeben. Anlass für den Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, von der Landesregierung deutlich mehr Engagement gegen den Fluglärm am Flughafenstandort Schönefeld zu verlangen. AXEL VOGEL forderte eine anrainerfreundlichere Umsetzung des Lärmschutzprogramms am BER durch die Flughafengesellschaft FBB und eine stärkere Gewichtung der Lärmschutzbelange.

„Fluglärm gefährdet und schädigt die menschliche Gesundheit, beispielsweise durch seine Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Auch die Belastungen für Kinder wurden erneut bestätigt. Pflicht der Politik ist es, die Menschen beim Neubau eines Flughafens hiervor bestmöglich zu schützen. Hier sehe ich beim Bau des Flughafens BER erhebliche Defizite.

So ist es unverantwortlich, dass bei dem Flughafen inmitten dichten Siedlungsgebiets auf ein konsequentes Nachtflugverbot verzichtet wurde. Ministerpräsident Dietmar Woidke steht gegenüber den Unterstützern des Volksbegehrens immer noch im Wort, sich für ein achtstündiges Nachtflugverbot einzusetzen.

Bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms – dem Einbau von Dämmungen – sehen sich viele fluglärmbetroffene Anrainer leider mit erheblichen Widerständen durch die dafür zuständige Flughafengesellschaft konfrontiert. Eine Anhörung im Sonderausschuss BER ergab, dass viele Anwohner einen wirksamen Schallschutz ihrer Häuser und Wohnungen oft nur nach langwierigen und technisch sehr anspruchsvollen Auseinandersetzungen mit der FBB erhalten haben.“

Hier mangele es an der Aufsicht durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, aber auch an Vorgaben der Exekutive für eine anrainerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms. „Im BER-Sonderausschuss gewinnt man den Eindruck, dass sich das zuständige Infrastrukturministerium häufig und zum Nachteil der Fluglärmbetroffenen Positionen der Flughafengesellschaft zu eigen macht. Bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms müssen zukünftig die fachlichen Hinweise des Landesamts für Umwelt maßgeblich sein.“