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Agrarflächenverkauf von KTG Agrar an Münchner Rück- Bündnisgrüne fordern Gesetzesänderungen

(Nr. 6) Zur Antwort der Landesregierung Brandenburg auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke zum Verkauf von 2263 Hektar Agrarflächen der KTG Agrar an die Münchner Rück-Versicherung, sagen BENJAMIN RASCHKE, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag und FRIEDRICH OSTENDORFF, Sprecher für Agrarpolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag:

OSTENDORFF: „Der Fall des Verkaufs von 2263 Hektar der KTG Agrar an die Münchner Rück macht deutlich, wie dringend wir rechtliche Änderungen zur Einschränkung von Kapitalinvestoren in der Landwirtschaft brauchen - sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene. Aber statt zu handeln, schieben sich der Bund und das Land Brandenburg den schwarzen Peter gegenseitig zu. Weder Bundesagrarminister Schmidt noch sein Amtskollege Vogelsänger in Brandenburg haben den Ernst der Lage wirklich erkannt. Das ist Politikversagen pur – zum Nachteil der Landwirtschaft.“

RASCHKE: „Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage ist bezeichnend. Statt auf unsere konkrete Fragen zu antworten, verliert sie sich in Allgemeinplätzen und versucht so das Versagen der brandenburgischen Behörden im Fall KTG zu verschleiern. Die Landesregierung behauptet, die gesetzlichen Regelungen wären ausreichend und würden angewendet. Aber wie konnte dann der Fall KTG passieren? Entweder reichen die Regelungen nicht aus oder sie wurden nicht angewendet. Die Landesregierung bestätigt durch ihre Antwort auch, dass Zahlen über Anteilsverkäufe unterhalb von 95 Prozent gar nicht erfasst werden und führt damit die eigene Argumentation ad absurdum.“

OSTENDORFF: „Empfehlungen zur besseren Regulierung des Bodenmarktes wurden zur Genüge durch die letzte Bund-Länder Arbeitsgruppe besprochen und vorgelegt. Der Bund und das Land Brandenburg müssen gleichermaßen aktiv werden. Notwendig ist eine deutliche Absenkung der Veranschlagungsgrenze für den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Betrieben auf Bundesebene im Grunderwerbsteuergesetz.“

RASCHKE: „Brandenburg muss endlich für einen geregelten Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, dass den Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer Hand begrenzt, z.B. bei marktbeherrschender Stellung durch regionale Maximalgrenzen und eine Preisdeckelung. Andere Bundesländer gehen hier vorbildlich voran.“

Die Antworten auf die beiden Kleinen Anfragen:

http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Kleine_Anfragen/6_Wahlperiode/6_2328_Kl_A_Ungebremstes_Landgrabbing_und_fehlende_Steuereinnahmen_durch_Anteilsverkaeufe_von_landwirtschaftlichen_Unternehmen_zum_Flaechenerwerb.pdf

http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Kleine_Anfragen/6_Wahlperiode/6_2327_Kl_A_Details_zum_Landgrabbing_durch_Rueckuebertragung_von_Flaechen_der_KTG_Agrar_in_der_Prignitz.pdf

Hintergrund Süddeutsche Zeitung zum Kauf der KTG-Agrar-Flächen:http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-aecker-wie-die-munich-re-land-wegkauft-1.3273634