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Vorgaben für Sicherheitskräfte in kommunalen Flüchtlingsunterkünften zu lax

(Nr. 118) Der Vorsitzende vom Landesverband Brandenburg des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Matthias Schulze hat vor „schwarzen Schafen“ in der privaten Sicherheitsbranche in Brandenburg gewarnt (vgl. Bericht der Märkischen Allgemeinen vom 20.6.2016). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung zu den Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften Brandenburgs befragt. Zur Antwort der Landesregierung äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER, wie folgt:

„Die Vorgaben der Landesregierung für das Wachpersonal in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften sind in Brandenburg viel zu lax. Die Sicherheitskräfte haben wichtige Aufgaben: Sie sind rund um die Uhr vor Ort und oft erster Ansprechpartner für die Flüchtlinge. Darüber hinaus müssen sie für die Sicherheit in den Unterkünften sorgen und in Konfliktsituationen einschreiten. Bei solchen sensiblen Aufgaben müssen Qualität und Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gewährleistet sein.“

Während in der Erstaufnahme die Einstellung nur erfolgt, wenn eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a Absatz 1 Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt wurde, einmal jährlich Weiterbildungen zu Themen wie interkulturelle Kommunikation, Konfliktvermeidung und Rechtskunde durchgeführt werden und regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen, ist das – wie aus der Kleinen Anfrage hervorgeht – für die in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften tätigen Sicherheitskräfte keine Pflicht.

URSULA NONNEMACHER fordert einheitliche Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in kommunalen Flüchtlingsunterkünften. Vorbild könnte das landesweit gültige Konzept aus Nordrhein-Westfalen sein. Es sieht auch für kommunale Flüchtlingsunterkünfte vor, dass beispielsweise ausschließlich Personal mit der Sachkundeprüfung nach §34 a Gewerbeordnung eingesetzt wird oder für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten neben einem Führungszeugnis eine Erklärung vorzulegen ist, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen vorliegen. Zudem müssten die in der Erstaufnahme angebotenen Weiterbildungskurse auch dem Personal in den kommunalen Unterkünften zur Verfügung stehen. Hier sollte die Landesregierung die Kommunen unterstützen.

>> Die Kleine Anfrage „Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)

>> Märkische Allgemeine Zeitung: Wachgewerbe warnt vor „schwarzen Schafen“