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Bündnisgrüne sehen in Verlegung von Messstellen für Eisenocker am Tagebau Welzow-Süd Verstoß gegen das Wasserrecht

(Nr. 97) Der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MICHAEL JUNGCLAUS hat das Vorgehen von Landesbehörden bei der Einleitung von mit Eisenocker belastetem Grubenwasser in ökologisch sensible Gewässer nördlich des Tagebaus Welzow-Süd scharf kritisiert.

Das eingeleitete Grubenwasser hat – wie insbesondere Messungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz ergaben - vorgegebene Grenzwerte für Eisenocker teilweise massiv überschritten. Das fiel jedoch zunächst nicht auf, weil in offiziellen Antworten zum Gewässerzustand deutlich niedrigere Werte genannt wurden. Grund dafür war, dass vorgeschriebene Messstellen bis zu einem Kilometer von den Einleitstellen entfernt installiert worden waren. Diese Vorgehensweise wurde – so eine schriftliche Antwort von Wirtschaftsminister Albrecht Gerber auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten MICHAEL JUNGCLAUS – von Vattenfall beantragt und vom Landesbergamt und vom Landesamt für Umwelt gemeinsam beraten und genehmigt und als `naturräumliche Aufbereitung´ bezeichnet. Die Gewinnung von Braunkohle habe zudem vor anderen Nutzungs- und Funktionsansprüchen Vorrang, argumentiert Gerber in der Antwort.

MICHAEL JUNGCLAUS: „Das ist ja wohl der blanke Hohn. Vattenfall darf Eisenocker in einem wasserökologisch sensiblen Gebiet verklappen und das Wirtschaftsministerium nennt das `naturräumliche Aufbereitung´. Aus meiner Sicht ist das Vorgehen ein Verstoß gegen das Wasserrecht. Das Ministerium nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die sensiblen Gewässer nördlich des Tagebaus Welzow-Süd auch weiterhin Tag für Tag mit Schadstoffen belastet werden.“

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes müsse die Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands von Grundwasser wie oberirdischer Gewässer vermieden werden. Ausnahmen seien demnach u. a. nur möglich, wenn die Ziele, die mit der Veränderung eines Gewässers verfolgt werden – in diesem Fall die Reinigung von Grubenwasser von Eisenhydroxid - nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen hätten erreicht werden können.

Im konkreten Fall der 2010 genehmigten Einleitung von Grubenwasser aus dem Tagebau Welzow-Süd sei aber gar nicht geprüft worden, ob dieses Ziel nicht auch mit anderen geeigneten Maßnahmen hätte erreicht werden können, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Dies belege eine Akteneinsicht des BUND.

„Hier drängt sich der Eindruck auf, dass Vattenfall sich ein teures Absetzbecken für das eisenockerbelastete Grubenwasser sparen wollte und die Landesbehörden dem Energiekonzern eilfertig Unterstützung leisteten.“ Dazu passe, dass Wirtschaftsminister Gerber im Wirtschaftsausschuss andere Lösungsmöglichkeiten für die Grubenwasserreinigung als unverhältnismäßig bezeichnete. Dass die vermeintliche `naturräumliche Aufbereitung´ nicht alternativlos sei, zeige sich aber daran, dass für einige Einleitstellen von Vattenfall später eine Grubenwasserreinigungsanlage in Betrieb genommen wurde, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Auszug aus einer Präsentation des Wirtschaftsministeriums zur Aufbereitung.

Mündliche Anfrge Nr. 606 „Naturräumliche Aufbereitung von Grubenwasser des Tagebaus Welzow-Süd“ und Antwort der Landesregierung.