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BER: Thema erneute Haftungsprüfung muss ins Landtagsplenum

(Nr. 19) Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL hat die Weigerung der Regierungsfraktionen von SPD und Linker eine erneuten Haftungsprüfung der Mitglieder des BER-Aufsichtsrats in der Gesellschafterversammlung der FBB einzufordern als „verzweifelten Versuch, die Regierung in Deckung zu halten“ bezeichnet. „Die Abgeordneten von SPD und Linker sehen es offenbar nicht als ihre Aufgabe an, die Regierung zu kontrollieren und Schlussfolgerungen aus früher gemachten Fehlern für die Zukunft zu ziehen. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung. Inzwischen dürfte jedermann klar geworden sein, dass der Aufsichtsrat unter den früheren Landeschefs Platzeck und Wowereit das trudelnde Projekt BER vollends gegen die Wand gefahren hat.“ Der BER-Sonderbericht des Landesrechnungshofs bestätige dieses Bild.

AXEL VOGEL sagte, nach der am Dienstagabend im BER-Sonderausschuss erfolgten Ablehnung der von Bündnisgrünen, CDU und Freien Wählern geforderten erneuten Haftungsprüfung und der Ablehnung des bündnisgrünen Antrags auf intensivere Auswertung des Prüfberichts im Haushaltskontrollausschuss müsse sich nun das Landtagsplenum mit der Frage der erneuten Haftungsprüfung befassen. Auch das Abgeordnetenhaus Berlin und Bundestag sollten das Thema auf die Tagesordnung setzen.

„Der Landesrechnungshof hat in seinem Sonderbericht dokumentiert, dass die Verschiebung des BER-Eröffnungstermins auf den 3.6.2012 aus dem Aufsichtsrat kam und politisch motiviert war. Ursprünglich hätte für die Fertigstellung mehr Zeit eingeräumt werden müssen. Aus dieser Fehlentscheidung resultieren die Chaos-Tage Anfang 2012 als der BER mit allen Mitteln fertig gestellt werden sollte, inklusive der damals geplanten Mensch-Maschine-Lösung und einer Vielzahl weiterer kostenträchtiger Folgen.

Die Lektüre des Rechnungshof-Berichts legt nahe, dass die Entlastung des damaligen Aufsichtsrats aufgrund eines vom Aufsichtsrat selbst zielgerichtet gelenkten Gutachtens zur Haftungsprüfung erfolgte. Über diese Entlastung des Aufsichtsrats durch die Gesellschafter entschied Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski. Allerdings hätte sie die im Rechnungshofbericht monierten Schwächen des Gutachtens erkennen können und müssen.

Wenn sich die Landesregierung als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft weiterhin weigert, die Haftungsprüfung zu wiederholen, müssen sie die anderen Gesellschafter notfalls im Alleingang durchsetzen. Der Bericht des brandenburgischen Landesrechnungshofs bietet hierfür ausreichend Anhaltspunkte.“