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NSU-Ausschuss: Bündnisgrüne fordern Löschverbot für Akten mit Rechtsextremismusbezug

(Nr. 163) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein umfassendes Löschverbot für Akten mit Rechtsextremismusbezug im Geschäftsbereich des Justizministeriums gefordert. Dies sei unerlässlich, damit der Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss seinen Auftrag erfüllen könne, sagte die bündnisgrüne Abgeordnete und Obfrau im U-Ausschuss URSULA NONNEMACHER. Sie nahm Bezug auf einen PNN-Bericht von Anfang der Woche, in der auf eine noch unveröffentlichte Kleine Anfrage der CDU (pdf-Datei) Bezug genommen wird. Dem Bericht zufolge werden im Justizressort nur Aktenvorgänge gesichtet und nicht vernichtet, `die Personen betreffen, die in Zusammenhang mit dem NSU-Komplex bereits bekannt geworden sind´.

Es reiche definitiv nicht aus, nur Akten vor der Vernichtung zu schützen, die Personen betreffen, die in Zusammenhang mit dem NSU-Komplex bereits bekannt geworden sind, sagte URSULA NONNEMACHER im Vorfeld der am Montag stattfindenden Sitzung des Untersuchungsauschusses. „Unser Untersuchungsauftrag geht deutlich über den NSU-Komplex hinaus. Ganz abgesehen davon, dass auch innerhalb des NSU-Komplexes immer wieder neue Personen ins Blickfeld rücken.“

„Justizminister Stefan Ludwig ist von den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses ausdrücklich aufgefordert worden, ein umfassendes Löschmoratorium für Akten mit Rechtsextremismus-Bezug zu verhängen. Dass das immer noch nicht geschehen ist, ist nicht hinnehmbar.“ Die Löschung von Ermittlungsakten zu Carsten Szczepanski, dem ehemaligen V-Mann „Piatto“, der für die Brandenburger Verbindung zum NSU-Komplex eine Schlüsselrolle spielt, habe gezeigt, dass nicht einmal die Bedeutung des Falles „Piatto“ im Geschäftsbereich des Justizministeriums ausreichend bekannt sei. „Wenn der Minister jetzt kein Löschmoratorium erlässt, das die Vernichtung relevanter Akten ausschließt, ist das politisch fahrlässig. Als im April der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses gefasst wurde, bekundete die Landesregierung noch umfassenden Aufklärungswillen. Wenn es ihr damit ernst ist, muss sie ihren Worten auch Taten folgen lassen.“

Mit Blick auf die in dem PNN-Bericht angeführten rechtliche Bedenken der Landesregierung bezüglich eines umfassenden Löschmoratoriums gab die Innenpolitikerin dem Justizminister den Rat, sich an seine Kollegen in Baden-Württemberg und Bayern zu wenden: „Während der NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern tätig war, wurde dort mit einem Justizministerialschreiben veranlasst, dass die Aussonderung von Ermittlungsakten – unabhängig von erkennbaren Bezügen zum Untersuchungsgegenstand – unterbleibt. In Baden-Württemberg gab es mit Blick auf die Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses ein umfassendes Aussonderungsmoratorium für staatsanwaltschaftliche und strafgerichtliche Verfahrensakten, die bei den Staatsanwaltschaften verwahrt werden.“

Weiterführende Informationen

>> Kein Löschverbot für Neonazi-Akten im Justizressort

>> Kleine Anfrage der CDU-Fraktion und Antwort der Landesregierung: Verhinderung weiterer Aktenvernichtungen (pdf-Datei)