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Flüchtlingsberatung in Eisenhüttenstadt: Konzept konsequent umsetzen

(Nr. 113) Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Konzeptes zur Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in der Erstaufnahme, das die Landesregierung Anfang des Jahres vorgelegt hatte, äußert sich die sozial- und innenpolitische Sprecherin der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, wie folgt:

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt, wo gerade ein 'Ankunftszentrum' eröffnet wurde und die meisten Flüchtlinge in Brandenburg erstuntergebracht werden, die wenigsten Sozialberater vor Ort sind. Dort, wo besondere Schutzbedarfe von Flüchtlingen als erstes identifiziert werden müssen, wiegt die Nichtumsetzung des Betreuungskonzepts besonders schwer."

Aus der Beantwortung einer aktuellen Kleinen Anfrage der grünen Landtagsfraktion zum Thema geht hervor, dass von den insgesamt 1.672 Flüchtlingen, die derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburg leben, 925 an den drei Standorten in Eisenhüttenstadt (Stammsitz, Wohnheim und Unterschleuse) untergebracht sind. Dort ist aktuell aber nur die Hälfte der in Eisenhüttenstadt laut Konzept vorgesehenen Stellen für Sozialberater, 12,5 Stellen von 25,4 Stellen, besetzt.

Die Beratung erfolgt unter anderem zu den Themen Asylverfahren und besondere Schutzbedürftigkeit. Laut Bundesregierung sind die Länder für die Umsetzung des Artikels 22 der EU-Aufnahmerichtlinie zuständig, der die Pflicht zur Identifikation besonderen Schutzbedarfs vorschreibt. Zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen werden beispielsweise Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Folter, Vergewaltigung und sonstiger schwerer Gewalt gezählt. Sie verfügen über besondere Rechte im Verfahren und bei der Unterbringung.

Auch wenn aktuell weniger Flüchtlinge nach Brandenburg kommen, sei es richtig, dass die Landesregierung am Konzept festhält, da derzeit nicht abzusehen sei, ob die Anzahl der Schutzsuchenden wieder steigen wird. Hinzu komme, dass im neu eröffneten "Ankunftszentrum" in Eisenhüttenstadt Verfahren nun konzentriert und beschleunigt bearbeitet werden, so dass sich der Beratungsbedarf in Eisenhüttenstadt im Vergleich zu den anderen Standorten erhöht habe. Die Landesregierung müsse daher dafür Sorge tragen, dass ihr Konzept dort auch umgesetzt werde, so URSULA NONNEMACHER.

Weiterführende Informationen

>> Kleine Anfrage zum aktuellen Stand der sozialpädagogischen und medizinischen Betreuungs- und Versorgungssituation von Flüchtlingen in der Erstaufnahme und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)

>> Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (pdf-Datei)

>> Kleine Anfrage zum Konzept der Landesregierung zur Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in der Erstaufnahme und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)

>> Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus der die Zuständigkeit des Landes für die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie in den Ankunftszentren hervorgeht (pdf-Datei)