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Entscheidung pro Schweinemast in Haßleben: Aus Volksbegehren nichts gelernt

(Nr. 59) Das brandenburgische Landesamt für Umwelt hat alle Widersprüche von Umwelt- und Tierschutzverbänden gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben abgelehnt. Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL:

„Das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat an der Haltung von Landesregierung und Verwaltung offenbar wenig gerändert. Die Entscheidung für die Massentierhaltung in Haßleben zeigt, dass auch nach dem Kompromiss zum Volksbegehren akuter Handlungsbedarf beim Tier- und Umweltschutz besteht. Wir werden darauf drängen, sehr großen Mastanlagen mit mehr als 3.000 Schweinen oder mehr als 80.000 Legehennen die baurechtlichen Privilegien zu entziehen. Dies hatte auch der Bauernbund Brandenburg vorgeschlagen.“

BENJAMIN RASCHKE, Sprecher für ländliche Räume, ergänzte:

„Die Initiatoren des Volksbegehrens haben im Gegensatz zum Bauernverband Kompromissbereitschaft bis an die Schmerzgrenze gezeigt. Die Landesregierung tritt dieses Entgegenkommen nun mit Füßen. Ich gehe davon aus, dass die Bekanntgabe der Entscheidung pro Haßleben bewusst durch Rot-Rot verzögert wurde, bis der Kompromiss zum Volksbegehren in Sack und Tüten war. Vor vier Wochen hätte die Bekanntgabe dieser Entscheidung mit Sicherheit zum Volksentscheid geführt. Mit diesem Vorgehen verliert Rot-Rot weiter an Glaubwürdigkeit. Die Genehmigung für Haßleben ist umweltpolitisch fatal und wirtschaftspolitisch unsinnig.“

Widerspruch eingelegt haben Nabu, BUND, Deutscher Tierschutzbund und der Förderverein Naturpark Uckermärkische Seen.