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BER-Prüfbericht des Landesrechnungshofs darf nicht Verschlusssache bleiben

(Nr. 14) Nach einer Veröffentlichung von Teilen eines als Verschlusssache eingestuften Sonderberichts des Landesrechnungshofs zur Verantwortung des Landes für Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER in den PNN hat der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL erneut die Offenlegung und öffentliche Behandlung des Berichts in den zuständigen Landtagsausschüssen gefordert. Er halte es zudem für möglich, dass es sich bei einigen der dort beschriebenen Sachverhalte um schwerwiegende Rechtsverstöße handle. „Der Bericht sollte deshalb auch von der Staatsanwaltschaft angefordert werden.“

„Der Rechnungshofbericht analysiert, wie es zu dem Planungschaos am BER und zur Verschwendung von Steuermitteln in Milliardenhöhe kommen konnte. Vor allem beschreibt er, welchen Anteil die drei Gesellschafter, insbesondere Brandenburg, und die früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Matthias Platzeck und Klaus Wowereit hieran tragen. Hier Transparenz herzustellen, ist von höchstem öffentlichen Interesse“, sagte AXEL VOGEL. „Es geht auch nicht an, dass die politische Aufarbeitung der Versäumnisse allein auf Basis von Zitaten in Presseveröffentlichungen geführt wird.“

Eine ausschließliche Behandlung des Berichts im nicht-öffentlichen Teil des Flughafen-Sonderausschusses und im Ausschuss für Haushaltskontrolle verbietet sich daher. Hinter dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit muss auch das von der Flughafengesellschaft (FBB) behauptete Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zurückstehen, zumal sich die FBB zu 100 Prozent im Besitz der Öffentlichen Hand befindet.“

Er habe deshalb für die kommende gemeinsame Sitzung des Flughafensonderausschusses und des Haushaltskontrollausschusses am 10. Februar die Aufhebung der Einstufung als Verschlusssache (VS-NfD) und die öffentliche Verhandlung der Ergebnisse der Rechnungshofprüfung beantragt, sagte AXEL VOGEL. Der Landesrechnungshof habe bereits in einem Schreiben vom 25.1. sein ausdrückliches Interesse an einer öffentlichen Debatte und seine Bereitschaft erklärt, bei entsprechender Positionierung des Ausschusses die Einstufung als Verschlusssache zu überdenken.