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Streichung des Taschengelds in der Erstaufnahme Vorschlag aus der politischen Mottenkiste

(Nr. 175) Das brandenburgische Innenministerium hat angekündigt, nach Verabschiedung des Asylpakets auf Bundesebene die durchgängige Einführung des Sachleistungsprinzips in den brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtungen ergebnisoffen zu prüfen. Hierzu sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER:

„In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden jetzt schon größtenteils Sachleistungen zur Ernährung, Kleidung und Körperpflege der Flüchtlinge gewährt. Nach dem neuen Asylpaket soll ihnen nun auch noch ihr Taschengeld von 143 Euro pro Monat für persönliche Bedürfnisse gestrichen und durch Sachleistungen ersetzt werden.

Hier wurde im Bund ein Vorschlag aus der politischen Mottenkiste durchgesetzt. Doch die Regelung ist reine Schikane, ihre Umsetzung bedeutet enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und ist nicht zuletzt diskriminierend.

Für Dinge wie Lesestoff, Kaugummi oder Telefonkarten riesigen bürokratischen Aufwand zu betreiben, ist völlig unangebracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung haben Wichtigeres zu tun. Ich kann Innenminister Karl-Heinz Schröter nur dringend raten, seine aus seiner Zeit als Landrat bekannte Sympathie für das Sachleistungsprinzip in Zaum zu halten und an der Auszahlung des Taschengelds festzuhalten. Bei zu hohem Verwaltungsaufwand erlaubt das Gesetz das ausdrücklich.“