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Land darf Teilentschuldung nicht kommunaler Familie aufbürden

(Nr. 129) Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat sich zwar grundsätzlich positiv zu den heute durch die „Märkische Allgemeine“ bekannt gewordenen Plänen der Landesregierung über ein Teilentschuldungs-Paket für brandenburgische Kommunen über 400 Millionen Euro geäußert. Sehr kritisch sieht sie allerdings das Vorhaben, hierfür allein 200 Millionen aus Finanzausgleichmitteln zu verwenden.

„Der Vorschlag, allein 200 Millionen für diese Teilentschuldung aus den den Kommunen zustehenden Finanzausgleichmitteln zu nehmen, wirft Fragen auf. Einen so großen Anteil an der Entschuldung der gesamten kommunalen Familie aufbürden zu wollen, ist aus unserer Sicht abzulehnen. Das Land sollte die Teilentschuldung mit eigenen Mitteln bewerkstelligen.

Der Ansatz, die geplante Kommunalreform mit einer Teilentschuldung der Kommunen zu verbinden, ist aber völlig richtig. Nach einem von unserer Fraktion vor einem Jahr vorgestellten Gutachten sind 80 Prozent der brandenburgischen Kommunen verschuldet. Besonders kritisch ist danach die Situation in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg/Havel sowie in Forst und Eisenhüttenstadt. Diese Städte haben kaum eine Chance, ihre Schulden aus eigener Kraft abzubauen.

Unser Gutachter hatte einen Entschuldungsfonds über 480 Million Euro empfohlen. Die nun bekannt gewordenen Pläne der Landesregierung eines Teilentschuldungs-Pakets über 400 Millionen Euro gehen von der Größenordnung in die richtige Richtung.“

Zum Herunterladen

>> Gutachten zum Umgang mit kommunalen Schulden (pdf-Datei)