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Hinweise auf mangelnde Kontrolle des Grundwassers rund um Schweinemastanlage Tornitz - Bündnisgrüne fordern Aufklärung

(Nr. 50) Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag BENJAMIN RASCHKE hat die Überprüfungspraxis umweltrechtlicher Auflagen an einer der größten brandenburgischen Schweinemastanlagen in Vetschau/Spreewald Ortsteil Tornitz (Oberspreewald-Lausitz) kritisiert. 1997 erlassene Auflagen für den Betreiber schreiben vor, dass das Grundwasser im Umfeld der Anlage im Halbjahresrhythmus an vier Stellen untersucht werden muss und die Ergebnisse der unteren Wasserbehörde des Landkreises vorzulegen sind. Laut Antwort der Landesregierung hat der Landkreis Berichte dazu aus den Jahren 2007, 2012, 2013 und 2014 vorgelegt. Nur für die Jahre 2013 und 2014 sind die Kontrollen der Auflagen der Genehmigung lückenlos dokumentiert, heißt es in der Antwort (Frage 11).

„Offenkundig wurden die Umweltauflagen für die Schweinemastanlage Tornitz, die eine Dokumentation der Grundwasserqualität vorschreiben, jahrelang nicht eingehalten“, sagte BENJAMIN RASCHKE. Er forderte das Umweltministerium auf, den Hinweisen auf einen Verstoß gegen den Genehmigungsbescheid nachzugehen und dem Landtag hierzu Bericht zu erstatten. Er kündigte schriftliche Nachfragen zu der Antwort an.

Bei der Schweinemastanlage handelt es sich um eine der größten Anlagen Deutschlands. Im Februar 2015 hat das Land die beantragte Erweiterung der Anlage von 51.594 auf 67.330 Tiere genehmigt. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage ist zu erwarten, dass die jährliche Ausbringungsmenge an Gülle nach der Erweiterung fast 90.000 Kubikmeter betragen wird. Gülle stellt wegen des in ihr enthaltenen Ammoniaks ein massives Umweltproblem für Böden und Grundwasser dar.

„Die Landesregierung weist darauf hin, dass zur Vermeidung einer Grundwasserverunreinigung von dem Betreiber zahlreiche Auflagen einzuhalten sind. Doch was nutzt das, wenn vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen, die den Zweck haben, die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen, nicht erfolgt sein sollten“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

>> Zur Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung