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Bündnisgrüne fordern Konsequenzen nach Anstieg der Sulfatbelastung durch Tagebaue

(Nr. 78) Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Sulfatfrachten aus aktiven Tagebauen zu ergreifen. Sie setzt sich zudem für die Einführung eines bundesweiten Sulfat-Grenzwertes für Oberflächengewässer ein. Laut einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion sind die auf das Jahr gemittelten Sulfatwerte in der Spree an der Messstelle Neu Zittau (südlich von Erkner) von 2006 bis 2014 um etwa 55 Prozent angestiegen. „Die Landesregierung darf nicht weiter die Augen vor dem Problem verschließen, sie muss Konsequenzen ziehen“, forderte die energiepolitische Sprecherin der Fraktion HEIDE SCHINOWSKY. Auch die Berliner Wasserbetriebe bezeichneten den massiven Anstieg unlängst als `besorgniserregend´. Berlin deckt seinen Trinkwasserbedarf zu 70 Prozent aus Uferfiltrat aus der Havel und der Spree.

Sulfat entsteht durch Verwitterungsprozesse im Zuge der Braunkohleförderung und gelangt mit dem abgepumpten Sümpfungswasser in die Spree. Die fünf aktiven Vattenfall-Tagebaue tragen dabei bis zu 75 Prozent der Sulfatfracht in die Spree ein. Bislang gibt es keinen Sulfat-Grenzwert für Oberflächengewässer. Für aufbereitetes Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 250 mg/l; zu hohe Sulfatwerte im Trinkwasser können zu Durchfall führen.

Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bundesländern und Unternehmen „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ hat für Oberflächengewässer Zielwerte für verschiedene Messpunkte formuliert. So gilt für die Landesmessstelle Wilhelmsthal (bei Spremberg) ein Zielwert von 450 mg/l. Laut Antwort der Landesregierung hat der Jahresmittelwert dieser Messstelle den Zielwert mit 471 mg/l im Jahr 2014 deutlich überschritten. Auch der Jahresmittelwert für Neu Zittau (260 mg/l) legt nahe, dass der Zielwert von 220 mg/l für das nur fünf Kilometer flussabwärts gelegene Rahnsdorf überschritten worden sein könnte.

HEIDE SCHINOWSKY wies darauf hin, dass in der wasserrechtlichen Erlaubnis für den aktiven Tagebau Welzow ausdrücklich festgeschrieben wurde, dass das Land den Bergbaubetreiber zur Eindämmung der Sulfatfracht verpflichten kann, wenn die abgestimmten Zielwerte nicht eingehalten werden. Auch zivilrechtlich sei es möglich, Verursacher von Gewässerverunreinigungen zum Ersatz des Schadens zu verpflichten. Weil die Landesregierung diese Möglichkeiten nicht nutzt, drohen die Kosten für die Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte nun an den Wasserversorgungsunternehmen und damit an den Wasserkunden hängenzubleiben. „Es kann nicht sein, dass Wasserkunden für die Folgekosten des Braunkohleabbaus aufkommen müssen, während die Energiekonzerne als Verursacher der Schäden unbehelligt bleiben“, sagte HEIDE SCHINOWSKY „Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die bestehenden Zielwerte eingehalten werden.“

Auf Bundesebene gebe es inzwischen Überlegungen, einen bundeseinheitlichen Wert für Sulfat zur Beurteilung des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern festzulegen. „Brandenburg muss sich hier für einen strikten Grenzwert einsetzen.“ Die Landesregierung verweist in Ihrer Antwort darauf, dass in der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd kein Sulfat-Grenzwert aufgenommen worden sei, weil hierfür keine gesetzliche Vorgabe bestehe.

>> Zur Antwort der Kleinen Anfrage