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Landesregierung muss neue Schulden bis 2014 tilgen

[PM Nr. 013 - 10] Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL fordert den Finanzminister Dr. Helmuth Markov auf, Brandenburg auf die Schuldenbremse einzustimmen und die im HH-Entwurf 2010 eingeplanten neuen Schulden bis 2014 zu tilgen. „Die jetzt in 2010 aufgenommen Schulden müssen bis zum Ende der Legislaturperiode verbindlich zurückgezahlt werden.“ Nur die Neuverschuldung von Jahr zu Jahr zu verringern, verfehlt das Ziel. „Herr Markov muss einen realistischen Tilgungsplan vorlegen“, sagte AXEL VOGEL anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung der Landesregierung über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2010.

Die mittelfristige Finanzplanung des Finanzministers mit einer jährlichen Abschmelzung der Neuverschuldung um 150 Millionen € wird den märkischen Schuldenberg von mehr als 18 Milliarden € bis 2014 um mehr als 1,5 Mrd € weiter stark anwachsen lassen. „So kommen wir einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik keinen Schritt näher. Angesichts des auslaufenden Solidarpaktes muss das Volumen der Schulden bereits vor dem Jahr 2020 merklich gesenkt werden, damit die Brandenburger Finanzpolitik nicht über Jahrzehnte gelähmt ist. Deshalb muss gewährleistet sein, dass jetzt aufgenommene Schulden im Verlauf dieser Legislaturperiode auch wieder getilgt werden“, unterstrich AXEL VOGEL.

Er erwarte, dass alle Möglichkeiten zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen genutzt würden, sagte Vogel. So seien die durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung „Elster“ entstandenen Rationalisierungseffekte in der Finanzverwaltung zur Personalverstärkung im Bereich der Betriebsprüfungen zu nutzen. Regelwidrige Einnahmeverkürzungen wie die Teilbefreiung Vattenfalls vom Wassernutzungsentgelt müssten konsequent beseitigt werden.

Angesichts sinkender Einwohnerzahlen und Zuschüsse aus dem Solidarpakt sieht auch Axel Vogel keine Alternative zur Reduzierung der Personalstellen des Landes. Ein Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst dürfe aber nicht über die Rasenmähermethode erfolgen. „Entscheidungen über den zukünftigen Personalbedarf müssen durch aufgabenkritische Analysen vorbereitet und politisch durch den Landtag legitimiert werden. Der Landtag muss seiner Gesamtverantwortung für das Land gerecht werden und entscheiden, welche Aufgaben zukünftig nicht mehr erbracht werden sollen.“