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Erdgas-Trasse Opal: Bündnisgrüne kritisieren Energieverschwendung in geplanten Verdichterstationen

[PM Nr.019 - 10] Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, MICHAEL JUNGCLAUS, hat die Erteilung der letzten Genehmigung für ein 125 Kilometer langes brandenburgisches Teilstück der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) durch das Landesbergamt kritisiert. Die Trasse sei insgesamt notwendig, da das russische Erdgas als Übergangslösung auf dem Weg von der Nutzung fossiler Brennstoffe zur ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien gebraucht werde. Scharfe Kritik übte JUNGCLAUS hingegen am geplanten Bau einer Verdichterstation mit vier Gasturbinen in der Region Baruth/Radeland, die den Gasfluss durch die Leitungen aufrecht erhalten soll. "Die hier zum Einsatz kommende Technik ist umweltschädigend und veraltet.

Sie führt zu enormen Lärm- und Emissionsbelastungen und läuft auf eine gigantische Energieverschwendung hinaus", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Der Wirkungsgrad der Gasturbinen liege bei nur 30 Prozent. Da der Investor das hierfür benötigte Gas auf die Verbraucher umlegen könne, erscheine ihm diese Variante offenbar wirtschaftlich interessanter als der Einsatz einer energieeffizienteren Technik. Auch der Standort unmittelbar im Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal bzw. Luckenwalder Heide sei kaum geeignet.

"Die Genehmigung der veralteten Verdichtertechnik unterminiert die Zielsetzung der Landesregierung, die sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt hatte, Energienetze umweltverträglich auszubauen, die Energieeffizienz zu steigern und Energieeinsparungen durchzusetzen", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Er sprach sich für den Einsatz energieeffizienterer Technologien aus, beispielsweise unter Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung. Er werde in der Landtagssitzung kommende Woche in einer mündlichen Anfrage die Landesregierung um Auskunft ersuchen, welche Auflagen zur Energieeffizienz die Planungsbehörde erteilt hatte.

Die Erdgasleitung Opal führt von der Ostseeküste durch Brandenburg und Sachsen bis zur tschechischen Grenze. Das nun genehmigte 125 Kilometer lange Teilstück wird auf dem Gebiet der Kreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oberspreewald -Lausitz und Elbe-Elster liegen.