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Brandenburgs Datenschützerin muss völlig unabhängig von der Regierung arbeiten können

[PM Nr.032] Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Stärkung der Rechtsstellung der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten gefordert. Das EuGH-Urteil von dieser Woche bestätigt eine EU-Richtlinie, wonach die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft „völlig unabhängig" sein müsse. Dies müsse bei der laufenden Novellierung des brandenburgischen Datenschutzgesetzes berücksichtigt werden, sagte URSULA NONNEMACHER. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf von SPD und Der Linken soll Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge der Rechtsaufsicht des Innenministers unterstellt werden. „Das wird nach dem Urteil des Luxemburger Gerichtshofs nicht mehr möglich sein". Sie begrüße die Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht durch den EuGH, sagte sie.

Die EU-Kommission hatte schon länger moniert, dass die EG-Datenschutzrichtlinie in den deutschen Bundesländern nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In seinem Urteil vom 9.3.2010 stellt der EuGH klar, dass völlige Unabhängigkeit nicht mit einer Rechtsaufsicht der Exekutive
vereinbar ist.

In Brandenburg haben die Regierungsfraktionen unlängst einen Gesetzentwurf zur Änderung des brandenburgischen Datenschutzgesetzes vorgelegt. Bei der zu begrüßenden Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich wird auf die Unabhängigkeit der Kontrollstellen ebenfalls nicht ausreichend geachtet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten deshalb den Änderungsantrag eingebracht, das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz als oberste Landesbehörde einzurichten und der Rechtsaufsicht der Landesregierung statt - wie vorgesehen des Innenministers zu unterstellen. Das EuGH-Urteil geht da noch weiter und verbietet jegliche Rechtsaufsicht als unvereinbar mit dem Unabhängigkeitsgebot.