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Axel Vogel für rechtliche Neuausrichtung des Solidaritätszuschlages

[PM Nr.010 - 09 ] Zum Urteil des Finanzgerichts Hannover zum Solidaritätszuschlag äußert sich der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL, wie folgt:

"Der Soli leidet unter einem Legitimitätsproblem. Während die Zahlungen an die neuen Länder im Rahmen des Solidarpakts Schritt für Schritt abgesenkt werden, zieht der Bund nach wie vor 5,5 Prozent der Einkommenssteuer als Solidaritätszuschlag ein und behält einen wachsenden Anteil im allgemeinen Bundeshaushalt. Allein in Brandenburg sinken die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von 2007 bis 2011 um 337 Millionen Euro, die Bundesergänzungszuweisungen für Hartz-IV um 190 Millionen auf Null. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Widerspruch moniert und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Diese sollte für eine Neuausrichtung des Soli genutzt werden. Die Abgabe muss auch für eine bessere Bildung verwendet werden können. Die durch das Abschmelzen der Solidarpaktmittel frei werdenden Gelder müssen als Bildungssoli in diese Zukunftsaufgabe fließen."