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Ursula Nonnemacher spricht zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

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-Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Im August 2011 legte uns die CDU-Fraktion den Antrag „Landwirtschaftliche Sozialversicherung – Interessen der Brandenburger Landwirtschaft frühzeitig vertreten" vor. Dieser Antrag bezog sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Bereich Unfallversicherung, Krankenversicherung, Altersversorgung und Pflegekasse. Für diese agrarsozialen Sicherungssystem, für die der Bund jährlich 3,7 Milliarden Euro aufwendet, soll zum 1.1.2013 ein einheitlicher Bundesträger installiert werden.

Der Antrag entbehrte nicht einer gewissen Pikanterie. Da wurde die "letzte rot-rote Landesregierung" von der CDU-Fraktion aufgefordert, auf Bundesebene und im Bundesrat modifizierend auf einen Gesetzentwurf der CDU-geführten Bundesregierung einzuwirken. Die Einflussmöglichkeiten der Landesebene wurden von Experten als ausgesprochen überschaubar angesehen und das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Um den Einfluss der brandenburger Landwirtschaft bei der Zusammensetzung der neuen Selbstverwaltungsgremien zu stärken, sollte die Vertreterversammlung auf der Grundlage von Flächenäquivalenten gestaltet werden. Dazu möchte ich einen der Experten aus unserer Ausschuss-Anhörung zitieren: „Das ist originell, das kenne ich im Sozialbereich bisher nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie damit durchkommen, ist auch sehr gering, weil (....) Flächen haben keine Unfälle und keine Krankheiten und zahlen auch keine Beiträge – dort sind Personen betroffen."

Inzwischen ist das Gesetz im Februar mit erfreulichen Modifikationen vom Bundestag angenommen worden. Für die Forderung, die landwirtschaftliche Unfallversicherung in den nächsten Jahren verbindlich mit 200 Millionen Euro zu bezuschussen, hat sich Anfang März auch der Bundesrat in einer Entschließung eingesetzt. Der Bundesrat geht sogar über den im CDU-Antrag gewünschten Zeitraum hinaus. Damit kann dieser eher virtuelle Antrag als abgearbeitet gelten. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschuss zu.