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Ursula Nonnemacher spricht zur Änderung des Standarderprobungsgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede!

Unsere Fraktion hält es für sinnvoll, den 10 Erprobungskommunen, die sich die Zuständigkeit als untere Straßenverkehrsbehörde bis zum 30.6.2012 haben übertragen lassen, eine Verlängerung bis 2016 zu gewähren. Der im März 2011 vorgelegte Bericht der TH Wildau zur Evaluation der Erprobungen nach dem Brandenburgischen Standarderprobungsgesetz bietet reichlich Interpretationsspielraum, ob die Verlagerung der Straßenverkehrszuständigkeit nun besonders positiv oder zurückhaltend zu bewerten ist. Er bietet aber keinen Hinweis, dass eine Verlängerung der Zuständigkeitsübertragung bedenklich wäre. Ein Qualitätserhalt wa im Versuchsverlauf prinzipiell gegeben.

Der Innenausschuss hat zum Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg durchgeführt.

Wenig überraschend kommen die beiden Spitzenverbände zu völlig konträren Bewertungen, wollen aber beide keine Verlängerung der Probephase bis zum Auslaufen des Standarderprobungsgesetzes. Sowohl der Rückfall der Zuständigkeit an die Landkreise zum 1.7.2012 als auch die dauerhafte Übertragung an Ämter und Gemeinden zu diesem Datum sehen wir als wenig zielführende Vorfestlegungen zum Arbeitsauftrag der Enquetekommission 5/2 an. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob Brandenburg eine kohärente Funktional- und Gebietsreform gelingt. Über die längerfristige Aufgabenzuordnung wird der 6. Landtag zu entscheiden haben. Bis dahin sollte ein Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten vermieden werden.