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Ursula Nonnemacher spricht zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Bündnis 90/Die Grünen stehen der Intention des Gesetzentwurfes weiterhin positiv gegenüber. Wir finden es richtig, den Städten und Gemeinden zur Bewältigung ihrer Aufgaben auch die richtigen Instrumente zur Verfügung zu stellen und ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern. Dies ist umso wichtiger, je mehr das Land aus finanziellen Gründen sein Engagement in verschiedenen Handlungsfeldern, die auch für die Kommunen wichtig sind, zurückschraubt.
Es ist richtig, Gemeinden, bei denen der Tourismus eine hohe Bedeutung hat, in die Lage zu versetzen, ihre konkreten Aufwendungen hierfür über einen Beitrag derjenigen mitfinanzieren zu lassen, die vor Ort vom Tourismus profitieren.
Der Tourismus ist eines der Wachstumsfelder in Brandenburg. Davon profitieren die Städte mit Potsdam an der Spitze genauso wie der ländliche Raum, der sich auf den sanften Naturtourismus konzentriert.
Damit wird deutlich, dass die Möglichkeit, einen Tourismusbeitrag zu erheben sicherlich für eine große Anzahl der brandenburgischen Städte und Gemeinden zu einer interessanten Option wird. Dies wird vor Ort zu intensiven Diskussionen führen, wenn es darum geht, wie die Kosten umgelegt und die Gebühren verteilt werden sollen.
An dieser Stelle sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, den Gemeinden mit Informationen und Beratung zur Seite zu stehen, damit rechtssichere Satzungen entstehen und aus einer lokalen Tourismusabgabensatzung kein bürokratisches Monster entsteht, in das am Ende auch noch die freien Berufe mit einbezogen werden.

In meiner Rede zur 1. Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich die Frage aufgeworfen, ob ein solcher, freiwilliger Beitrag für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept nicht plötzlich zu einer Pflicht werden könnte. Die Antwort des Innenministeriums auf meine entsprechende Anfrage im Innenausschuss hat diese Befürchtungen bestätigt. Das Innenministerium geht explizit davon aus, dass betroffene Gemeinden prinzipiell zu einer Beitragserhebung verpflichtet werden können, um alle Ertragsmöglichkeiten zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts zu nutzen. Aus einer zusätzlichen Möglichkeit würde für die Städte und Gemeinden damit also eine Pflicht.

Wenn wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen, sind wir Abgeordnete in der Pflicht, genau hinzuschauen, wie hiermit in der Praxis umgegangen wird. Ist ein solcher Tourismusbeitrag zweckmäßig? Erfolgt die Erhebung möglichst unbürokratisch? Werden am Ende gar finanzschwache Kommunen gegen ihren Willen dazu verpflichtet einen Tourismusbeitrag zu erheben, um den Auflagen eines Haushaltssicherungskonzepts zu entsprechen?
In der Abwägung der Argumente sagen wir von Bündnis 90/Die Grünen ja zu diesem Gesetzentwurf, weil wir einen praktischen Nutzen in der vorgeschlagenen Regelung sehen und wir prinzipiell für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen sind. Wir werden aber auch genau beobachten, wie diese Regelungen angenommen werden und ob sie erhebliche Folgeprobleme aufwerfen. Und wir werden es nicht unwidersprochen hinnehmen, wenn die Landesregierung mit Verweis auf dieses Gesetz meint, sich könne sich in ihrer Verantwortung für die touristische Infrastruktur dieses Landes gänzlich vom Acker stehlen. Beim Bau- und Erhalt touristischer Fahrradwege sehen wir sie weiterhin in der Pflicht.
Ohne übermäßige Euphorie werden wir nach gründlicher Abwägung der Beschlussvorlage weiterhin zustimmen.