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Ursula Nonnemacher spricht zum Thema Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Mit diesem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung einem doch recht weit verbreitetem Wunsch von Städten und Gemeinden nach, Bezeichnungen zu Ortsnamen nicht nur zu tragen, sondern auch auf Ortstafeln sichtbar machen zu können. Damit will die Landesregierung einen Zustand wieder herstellen, den es bis 2001 schon mal gab. Denn damals wurde der entsprechende Paragraph der Gemeindeordnung, der genau dies ermöglichte, im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung gestrichen.
Die Lehre daraus kann also nur heißen: Augen auf beim Bürokratieabbau! Diese Debatte hätte uns und dem Land erspart bleiben können, wenn Landesregierung und die Mehrheit dieses Hauses 2001 sauber gearbeitet hätten.

In meiner Rede zu diesem Thema im Februar 2012 anlässlich eines FDP-Antrags habe ich darauf hingewiesen, dass der alte Paragraf 11 Absatz 3 der alten Gemeindeordnung als Paragraf 9 Absatz 4 in die Kommunalverfassung aufgenommen werden könnte.
Da die Landesregierung genau dies in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, sieht meine Fraktion wenig, was gegen diesen Vorschlag spricht. Etwas gewöhnungsbedürftig erscheint mir allerdings die Einführung einer dreiviertel Mehrheit in der Gebietskörper-schaft, mit der eine solche Bezeichnung dort beschlossen werden muss. Dieses Quorum ist doch ziemlich einmalig in unserer Kommunalverfassung. Ob hier nicht auch eine zweidrittel Mehrheit ausreichen würde, kann aber im Ausschuss noch einmal erörtert werden.
Im Februar hatte ich ebenfalls dafür plädiert, die Frage der Namenszusätze auf Ortsschildern im Zusammenhang mit der Evaluierung der Kommunalverfassung und den daraus hervorgehenden Änderungen zu behandeln.
Im weiteren Verlauf der Tagesordnungspunkt werden wir über den Evaluierungsbericht reden. Ich bedaure, dass es nicht möglich war, in einem größeren Gesamtpaket auch über diesen Aspekt der Kommunalverfassung zu reden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Landesregierung und Koalition hier lieber Stückwerk abliefern und den Kreisen, Städten und Gemeinden von Zeit zu Zeit ein Zückerchen hinwerfen, als über Änderungen der Kommunalverfassung in ihrer Gesamtheit zu reden.

Da wir uns aber freuen würden, auf den genormten Ortsschildern in Zukunft auch Bezeichnungen wie „Stadt der Pferde“, „Fontanestadt“, „Kleiststadt“ und ähnliches zu lesen, stimmen wir der Überweisung in den Innenausschuss zu und sind gespannt, welche Diskussionen diese Änderung der Kommunalverfassung in unseren Kommunen noch auslösen wird. Die wirklich wichtigen Dinge harren noch der Bearbeitung!