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Ursula Nonnemacher spricht zum Konzept der Landesregierung: „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!“

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Das hier vorliegende Konzept liest sich – unterlegt mit viel Zahlenmaterial - wie ein Lehrstück zur demographischen Entwicklung: „Die demographische Entwicklung im Land Brandenburg ist von einer Reduzierung der Gesamtbevölkerung, Geburtenrückgang und der Abwanderung gut ausgebildeter Frauen und Männer aus Gründen der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche gekennzeichnet. Die wohnortnahe Tätigkeit stellte immer häufiger eine Ausnahme dar." Die Zahl der verfügbaren und einsatzfähigen Kräfte wird – besonderes im weiteren Metropolenraum - deutlich sinken. Demgegenüber wird sich durch die höhere Eintrittswahrscheinlichkeit von Wetteranomalien durch den Klimawandel die Einsatzhäufigkeit vermutlich erhöhen. Gesteigerte Anforderungen an den Katastrophenschutz verlaufen umgekehrt proportional zur Bevölkerungsentwicklung. Das Fehlen von einschlägig einsetzbaren Soldatinnen und Zivildienstleistenden durch Aussetzen der Wehrpflicht wird gar nicht reflektiert.

Bis 2014 werden die demographischen Effekte als beherrschbar, schon mittelfristig im Ausblick bis 2020, besonders aber längerfristig, wird die Einsatzfähigkeit im Brand- und Katastrophenschutz als gefährdet angesehen. Das Zauberwort und Allheilmittel des Konzept ist die „interkommunale Zusammenarbeit". Beim Lesen drängt sich über weite Strecken der Eindruck auf, es eher mit dem Auftragstext für die sich abzeichnende Enquetekommission zur Gebiets- und Funktionalreform zu tun zu haben als mit konzeptionellen Aussagen zur Gestaltung des Brand- und Katastrophenschutz. Explizit wird ausgeführt, dass bei der sich abzeichnenden Entwicklung von Bevölkerung und Ressourcen nicht mehr jeder Landkreis /jede kreisfreie Stadt alle Einheiten des Katastrophenschutzes vorhalten kann, sondern die Zusammenarbeit der Aufgabenträger in größeren territorialen Bereichen (z.B. analog der Versorgungsbereiche der Regionalleitstellen) erfolgen muss. Kooperation benachbarter Gebietskörperschaften, Funktionalreform und Verwaltungsstrukturreform werden hier immer wieder angesprochen – auf die Festlegung von Strukturen für den Katastrophenschutz wird verzichtet.

Schon bei der Behandlung des dem Konzept zugrunde liegenden Antrags im Juni 2010 hatte meine Fraktion den Eindruck, dass es sich um einen Auftrag zur nahezu kostenfreien Bearbeitung aller Problemlagen im Brand- und Katastrophenschutz handele. Der Verdacht hat sich bestätigt. Neben dem Loblied auf interkommunale Zusammenarbeit und Förderung kooperativer Ansätze wird der Bericht nicht müde, die finanzielle Zuständigkeit der Kommunen in den Vordergrund zu stellen. Eine scheinbar unbegrenzt sprudelnde Finanzierungsquelle – der Landkreistag spricht von Steinbruch – scheint der § 16 des FAG zu sein. Die aus dem kommunalen Finanzausgleich zu finanzierenden Aufgaben werden noch einmal deutlich ausgeweitet. Von der Beseitigung von Unwetterschäden (S. 24) über den Anschluss der Regionalleitstellen an den Digitalfunk bis zur Fortführung der Förderung der Stützpunktfeuerwehren – der kommunale Finanzausgleich ist immer dabei. Die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren wird jetzt gänzlich zur freiwilligen Aufgabe deklariert. Der Landkreistag erklärt in seiner Stellungnahme zum Konzept süffisant:

„Wir dürfen daher sehr herzlich um eine Überprüfung der im Konzept enthaltenen Finanzierungsaussagen bitten."

In Details enthält das Konzept einige interessante Ideen und Anregungen, so insbesondere bei den Unterpunkten zur Nachwuchsgewinnung und zur Stärkung des Ehrenamtes. Insgesamt bleiben aber mehr offene Fragen als dass belastbare Antworten gegeben werden. Während die organisatorische als auch finanzielle Verantwortung der Kommunen ausgiebig reflektiert wird, bleiben die Aufgaben des Landes konzeptionell unscharf. Der Hinweis auf die Notwendigkeit von Verwaltungs- und Gebietsreformen ist zwar prinzipiell richtig, kann aber keine Generalentschuldigung für die planerischen Defizite sein. Richtig gut finden wir das formulierte Leitbild:

„Wir können den Anforderungen von heute

nicht mit den Argumenten von gestern begegnen,

um die Herausforderungen von morgen zu beherrschen ."